muss die Polizei ausrücken wenn man sie wegen einer Ruhestörung anruft?

2 Antworten

Nein müssen muß sie nicht, weil es der Polizei bei Ornungswidrigkeiten frei steht, diese zu verfolgen. (Oppornitätsprinzip) Bei Straftaten muß die Polizei jedoch ähneln, bzw, deren Verfolgung aufnehmen. Dazu wäre es manchmal gar nicht erforderlich vor Ortbzu erscheinen, da die Kontrahenten sich kennen und die Anzeige auf der Wache erstattet werden kann.

Im Normalfall schon, ja.