Wie kann man nach Tod des Ehepartners den Grundbucheintrag ändern?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erst einmal mein herzliches Beileid! (meiner ist auch vor 5 Wochen gestorben und hab es gerade hinter mir)

Wenn kein notarielles Testament vorgelegen hat, müßt ihr es jetzt erst einmal beim Nachlassgericht zur Eröffnung einreichen. Dann bekommt ihr Bescheid, dass es eröffnet worden ist. Danach könnt ihr einen Antrag zur Erteilung eines Erbscheins stellen. Dabei müssen alle Erben angegeben werden. Solltest nur du als Tochter da sein, könnt ihr zusammen hingehen oder du gibst deiner Mutter (die muß nämlich den Erbschein beantragen, wenn sie Alleinerbin ist/ Berliner Testament) eine Vollmacht mit, in der du bestätigst, dass du damit einverstanden bist, dass sie Alleinerbin ist (geht auch bei mehreren Geschwistern, wenn sie alle unterschreiben).

Dann wird der Erbschein erteilt. Dieser geht dann auch automatisch zum Grundbuchamt, so dass die Umtragung stattfindet.

Ansonsten muß sie nichts tun, wenn es ihr Haus ist und sie will dort wohnen, öndert sich ja nichts. Es sei denn, das Haus ist noch nicht bezahlt, dann muß die Bank natürlich noch ein Wort mitreden.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort und Dir auch herzliches Beileid. Weißt Du wie es sich verhält, wenn es überhaupt kein Testament gibt? Erübrigt sich dann die Testamentseröffnung beim Nachlassgericht und wir können als ersten Schritt den Erbschein beantragen?

@hilde04

Ja natürlich, wenn kein Testament da ist, kann ja auch keins eingereicht werden. Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein.

Schau mal dort:

http://www.asp-rechtsanwaelte.de/erbrechtkrefeld/erbrechterbschein.htm

Solltest du noch Fragen haben schick mir ne PN.

@user1245

Vielen Dank!!! Das hat meine Frage beantwortet. Alles Gute!

Ein Blick ins Grundbuch dürfte klären, ob dein Vater Alleineigentümer war oder mit deiner Mutter gemeinsam.

Unabhängig von den Eigentumsverhältnisse verbleibt ihr ein Wohnanspruch und Anrecht auf Hausrat.

Mit einem notariellen Testament wird die Eintragung entsprechend berichtigt.

Ohne Testament braucht es dazu einen Ebschein.

Ohne Verfügung erbt sie die Hälfte von Vaters Nachlasss, die andere geht auf dich über. Wenn du dem zustimmst, bekommt sie das Haus, du den rest.

Also, erst einmal Unterlagen sichten, dann kann dir hier zielführend weiterer Rat erteilt werden.

Vielen Dank für die Antwort!! Hat mir sehr geholfen!

Wenn beide Elternteile bereits im Grundbuch eingetragen waren, ist es für Deine Mutter kein Problem. Wenn nur Dein Vater eingetragen war, wird das Testament entscheiden, wer das Haus erbt.

Die wichtigste Frage ist zunächst: Wer ist Erbe deines vaters geworden? gab es ein Testament? Wenn nicht, hatte dein Vater außer dir noch weitere Kinder?

Sorry, hier noch Ergänzungen zu meiner Frage: Es gibt kein Testament und Geschwister habe ich nicht. Irgendwelche Ansprüche auf das Haus möchte ich nicht erheben.