Erbe ungerecht verteilt,was nun?
Hallo,ich habe vor kurzem von meinem Vater erfahren,das er mich als Erbe für sein Haus vor 2 Jahren Testamentarisch eingesetzt hat.So weit so gut,nun habe ich noch 5 Geschwister,und meine Geschwister sollen das Geld meines Vaters erben.Auch gut,nur ist das Geld was sich meine Geschwister teilen sollen nicht soviel Wert wie das Haus incl. Grundstück. Ich bat meinen Vater das Testament nochmal zu überdenken,da ich keinen Streit oder auch keinen Neid aufkommen lassen möchte. Mein Gedanke ist das meine Geschwister es anfechten werden,und ihren Pflichtanteil anfordern.Wie gesagt ich will keinen Stress,aber er möchte das Testament nicht ändern. Was habe ich zu erwarten wenn ich das Erbe antrete,und meinen Geschwister das Testament anfechten?
5 Antworten
Wenn Ihr Vater testamentarisch bestimmt, dass Sie sein Haus und Ihre Geschwister sein Geld erhalten sollen, ist das grundsätzlich nicht von Ihren Geschwistern anfechtbar, es sei denn sie könnten beweisen, dass der Vater nicht mehr testierfähig war oder dass er unter Zwang so testiert hat. Da Sie und Ihre 5 Geschwister gesetzliche Erben Ihres Vaters sein würden mit Anteilen von je 1/6 (sofern Ihre Mutter nicht mehr lebt), hat jedes Ihrer 5 Geschwister einen Pflichtteilsanspruch in Höhe des Wertes von 1/12 des Gesamt´-nachlasses Ihres Vaters. Das heisst also, dass insgesamt 5/12 des Nachlasswertes von Ihren Geschwistern beansprucht werden können. Sofern das den Geschwistern zugewendete Geldvermögen diese Quote erreicht, wären damit ihre Pflichtteilsansprüche erfüllt. Ist das Geldvermögen niedriger, könnten sie die Differenz von Ihnen als dem testamentarisch mehr begünstigten Miterben verlangen. Noch ein Hinweis: Ihr Vater sollte nicht einfach testieren, das Haus erhält X und das Geld Y - Z, sondern sollte genau angeben, zu welchen Anteilen die Kinder erben sollen. Die Zuwendsung von Haus und Geld sollte er dann als Auseinandsersetzungsanordnung hinzufügen. Das erleichtert später die Rechtslage.
Wenn sie ihren Pflichtanteil anfordern, also in ihrem Fall, ((Wert des Hauses + Wert des Gesamten Geldes) /6 ) /2, müssen mindestens diesen Geldbetrag haben. Falls sie schon mehr als diesen Wert durch das Geld geerbt haben, wird die Anfechtung hinfällig, wenn nicht, müsstest du sie in diesem Fall geldlich "entlohnen" also ihnen die Differenz in Form von Geld geben.
Was jetzt heissen würde,wenn das Haus 400000€ Wert ist,und meine Geschwister insgesamt 200000€ erben müsste ich die Differenz. also 200000€ auszahlen.
Es liegt doch an Dir, Deine Geschwister trotzdem auszuzahlen, sofern es zu streit kommt, denn Du kannst ja nichts dafür
Er soll das Testament vom Notar beglaubigen lassen, dann können deine Geschwister auch nichts machen und es kommt auch nicht zum STREIT!
das ist Schwachsinn. Der Pflichtanteil wird nicht durch eine Beglaubigung hinfällig
Immer wieder traurig zu sehen, das Geldgier größer ist als der letzte Wunsch des Vaters.