Pflichtteil Erben bereits vor über 30 Jahren ausbezahlt nochmal auszahlen?

12 Antworten

Das Haus wurde wieder zurückgegeben kommt mir schwammig vor, wenn er das Haus der Oma geschenkt hat ist es eine neue Geschichte. Wenn Jemand ausbezahlt wurde hat er/sie seinen Pflichtteil ganz oder nur zum Teil bekommen, das kann man für die aktuellen Fall anrechnen.

Wenn die Geschwister seinerzeit ausgezahlt wurden, muss es dazu ja Unterlagen geben, Immobilienagelegenheiten unterliegen ja der notariellen Beurkundung. Also kann man das auch noch 30 Jahre später nachvollziehen.

JohnnyBenQ 
Fragesteller
 02.05.2019, 18:47

Nachvollziehbar ist das ganze die Frage ist nur da der Wert nun wesentlich höher ist und es ja nun lange wieder Oma gehört ob es wieder einen Anspruch gibt auf eine restzahlung des aktuellen verkehrswertes

Sie kann es dir schenken und du kannst hoffen, dass sie noch 10 Jahre lebt... Ansonsten werden sich die anderen Erben zu Wort melden und ihren Teil einfordern!

Es sei denn, dein Vater hat die Schenkung nicht rückgängig gemacht. Dann ist und er bleibt er Eigentümer und er muss dir das Haus schenken. Dann wohnt Oma da nur...

Oha, das ist nicht einfach.

Ich würde sagen nein, da die Geschwister bereits zum damaligen Zeitwert abgefunden worden sind und damit auf alle Ansprüche verzichtet haben.

Aber das ist in jedem Fall eine Frage für einen Fachanwalt, der eine rechtlich verbindliche Aussage treffen kann.

Das ist interessant, daher nur eine Theorie:

vor 30 Jahren haben die Geschwister des Vaters gegenüber der Oma auf ihren Pflichtteil an dem Haus verzichtet.

Die Geschwister haben damals kaum auf ihren kompletten Erbteil gegenüber der Oma verzichtet, wäre zumindest ungewöhnlich.

Inzwischen ist Oma wieder Eigentümerin des Hauses.

Daher ist nach meiner Meinung die Urkunde von damals hinfällig. Zum einen ist das Haus wieder in der Erbmasse, zum anderen könnte hier vielleicht sogar die 30-jährige Verjährung von Urkunden eine Rolle spielen.

Dies zwingt dich immer noch nicht die Geschwister heute nochmals auszuzahlen, birgt nur das Risiko, dass alle Kinder falls Oma innerhalb 10 Jahren stirbt Pflichtteilergänzungsanspruch stellen könnten, wenn meine Theorie stimmt.

Wenn du so willst haben die Geschwister damals eine Schenkung von der Oma erhalten. Waren die Schulden die Oma damals übernommen hat auch bei rd. 70.000 € sind die Geschwister quitt.

Letztendlich hat aber sowieso Oma das letzte Wort. Ich würde es vermutlich von dir verlangen. Wäre vielleicht zu prüfen inwieweit Oma hier per Testament noch andere Regelungen treffen könnte.

Abgesehen davon wäre es steuerlich vorteilhaft, wenn sie das Haus dir und deinem Vater schenken würde. Nur so am Rande.