Wohnrecht für Bruder
Mal angenommen, es gibt 3 Geschwister. Einer wohnt noch im Alter von 50 zuhause (Hotel Mama). Vater ist bereits gestorben, Haus gehört der Mutter. Mutter hinterlässt ein Testament, in dem dem o.g. Bruder ein lebenslanges Wohnrecht für das Haus eingeräumt wird. Dazu wird dieser als Nachlassverwalter eingesetzt.
Gehen die beiden anderen 2 Geschwister jetzt vollkommen leer aus, da der Wohnrechtsbruder kein geregeltes Einkommen, keinen Beruf und keine Ersparnisse hat, und aus diesem Grunde die anderen nicht auszahlen kann, ohne das Haus zu verkaufen? Erben diese 2 Geschwister dann im Prinzip nur Verwantwortlichkeiten für Haus/Hof/Bruder?
5 Antworten
Autsch, das ist hart. War wohl das Lieblingsbubi der Mutter??
Wie auch immer, ist das Testament notariell verfasst worden, besteht ein notarielles Wohnrecht. Das wäre wichtig zu wissen.
Und ja, ihr habt quasi, falls das Wohnrecht notariell verbrieft ist, nur die Verantwortlichkeiten. Dein Bruder kann quasi von euch verlangen, dass ihr ihn für das Wohnrecht (er muss ja darauf verzichten, wenn das Haus verkauft werden soll) finanziell entschädigt.
Erkundigt euch beim Notar, wie das Ganze ist und lasst euch anwaltlich beraten (war die Mutter richtig im Kopf, als dieses Testament aufgesetzt worden ist?), daran könnt ihr vielleicht den Hebel ansetzen.
Ich möchte meinen, daß du leider recht hast. Vielen Dank auch!
als erstes gibt es ein -testament, das nur besagt das er ein -wohnrecht hat, und nachlassverwalter eingesetzt ist, sowie die anderen brüder nicht namentlich genannt werden, stehen sie nicht mehr in der gesetzlichen erbfolge, sondern erhalten, nur den gesetzlichen -pflichtteil erhalten,die die brüder einklagen müssten
diese ganze erbschaftssache müßte aber über ein r.a. laufen, weil dieser das gesamte erbgut-sache feststellen muss, und alles muss jeder aus seiner eigener tasche es bez.,rechschutzvers. tritt bei erbsachen nicht ein
ich hoffe, der Fall ist noch nicht eingetreten. Wichtig wäre aber noch zu wissen - hat der Vater ein Testament gemacht - wenn nicht, gehört das Haus nicht der Mutter allein, sondern auch zum Teil den 3 Kindern. Auch wenn die Mutter es zur Zeit allein nutzt.
Die beiden anderen Geschwister bekommen den Pflichtteil = 1 / 2 des gesetzlichen Teils also je 1 / 6 tes des Verkehrswertes ! Nicht so, wenn die Mutter das Haus vor mind. 10 Jahren dem Sohn übereignet hätte ! Die beiden Söhne könnten Bargeld forden !
das ist ein fall für den fachanwalt und nicht für eine laien- ratgeber-plattform!