Wie Jobcenter beweisen, dass ich kein Einkommen habe? (Bin unter 25)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

wenn ich beweisen müsste, daß ich kein einkommen habe, dann würde ich eine bestätigung schreiben:

ich ixi ixi, geb.xx.xx.xxxx bestätige hiermit, daß ich keinerlei einkünfte aus einer erwerbstätigkeit oder vergleichbarem habe. zudem steht mir kein vermögen zur verfügung, das ich zur lebenshaltung verwenden könnte.

ort, datum, unterschrift.

Gehe am besten Dienstag einfach mal hin. Dass du mit Mitte 20 kein eigenes Konto hast ist doof, aber kein Hinderungsgrund. Sie werden dir dort beim Ausfüllen der Formulare helfen.

Jobcenter ist Jobcenter. Was das eine Jobcenter weiß, das weiß auch das andere.

Und wenn du da (was unwahrscheinlich ist) auf gar keine Hilfe triffst, wende dich an den Sozialverband.

Indirekt 
Fragesteller
 04.06.2017, 03:26

Vielen Dank für die Antwort. Es ist eine sehr lange Strecke. Ich muss nächste Woche schon alles abgeben...

MagicalMonday  04.06.2017, 03:35
@Indirekt

Dann wohnst du auf nem Dorf? Da müssen dir dann mal eben kurz deine Eltern helfen.

Ergänzend zu den Antworten, die Du erhalten hast, vorsorglich diese Hinweise von mir, die ich Arbeitslosen (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Grundsicherungs­beziehern reingebe - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird (sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen). - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit
jobcenter unterlagen verloren
und lies auch dies:
Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

.

Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

.

Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

     (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit
           einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene
           gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht
           unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

     Ämterlotsen
     Behördenlotsen
     Behördenbegleiter
     Hartz IV Mitläufer
     Hartz IV Gegenwind e.V.
     Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

.

ACHTUNG! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:
Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für "Hartzis" krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

schreibe den herrschaften kurz eine nachricht:

leider habe ich bis dato kein konto bei irgendeiner bank. leistungen in höhe von (kopie bescheid) liefen auf das konto meiner eltern, die davon meine kosten bestritten haben (miete, strom, kleidung, lebensmittel). daher ist es nicht mgl. die kontoauszüge der letzten drei monate vorzulegen.

weder beziehe ich alg1, noch habe ich anderes einkommen aus arbeit oder unterhalt.

sollten sie weitere fragen haben, wenden sie sich selbstverständlich an mich - oder so...

formulare fülle aus nach besten wissen und gewissen. wie heißen die? hast du mal im forum angefragt und dich angemeldet? www.elo-forum.org frage dort nochmal nach.