muß man den Gerichtsvollzieher rein lassen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei dem unangekündigten besuch muss man ihn nicht reinlassen. Bei dem 2 angekündigtem besuch wird er mit einer richterlichendurchsungsbeschluss ankommen und du musst ihn reinlassen falls nicht hollt er sich mit schlüsseldienst und polizei zugang. Ich hoffe ich konnt dir weiter helfen:)

Servus,

ich muss ganz ehrlich sagen, viele geben hier antworten ab, da frage ich mich wo man sich diese herholt.

Man sollte sich auch einmal die Paragraphen ansehen mit denen der GV arbeitet. Viele wissen garniert was der GV darf und was nicht.

Als erstes schau ich mir die Unterschrift an.

Liegt eine Anordnung vom Richter vor, MUSS der Richter, der das angeordnet hat, UNTERSCHREIBEN. 

Sollte das nicht der Fall sein, steht dort eine Unterschrift "im Auftrag", und das kann jeder sein.

Es steht im Gesetz, das der anordnende Richter unterschreibenMUSS.

http://www.bgbl.de

Hier kann man einiges erfahren was wer in Deutschland GmbH machen darf.

Gruß 

Danke. Ich habe auch keine Ahnung was ein Gerichtsvollzieher darf und was nicht. Deshalb habe ich hier ja gefragt. Meiner ist jedenfalls wieder abgezogen nachdem meine Schuldnerin ihn nicht reingelassen hat. Das ist nun schon fast 15 Jahre her dass die Frau nicht bezahlt und ich denke ich übergebe das ganze jetzt einem Inkasso Büro.

Nein man muss den Gerichtsvollzieher nicht rein lassen, wegen des Hausrechtes aber wenn dies so weiter geht wird irgendwann soweit ich weiß die Polizei vor der Tür von dieser gewissen "Person" stehen.

Beim ersten mal kommen die immer ohne Ankündigung vorbei,er kann ja auch nicht da gewesen sein !

Er wird ihm jetzt eine Nachricht hinterlassen haben,wann er das nächste mal vorbei kommt,ist er da wieder nicht da,wird er einen Termin direkt beim Gerichtsvollzieher bekommen und wenn er da nicht auftaucht,wird er das nächste mal mit Schlüsseldienst,Gerichtsbeschluss und ggf.der Polizei auftauchen.

Man muss niemanden ohne Einwilligung in sein Haus lassen. Selbst die Polizei nicht (es sei denn die haben einen gerichtlich angeordneten Durchsuchungsbefehl)