Gerichtsvollzieher am Wochenende ?

6 Antworten

  1. Grundsätzlich kann der Gerichtsvollzieher seine Vollstreckungshandlung(en) jederzeit vornehmen. Es gibt jedoch Ausnahmen nach § 758a ZPO, wonach eine Vollstreckung nicht zur Unzeit (z.B. Sonn- und Feiertage, Nachtzeit in der Wohnung 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr, Hochzeiten, Beerdigungen etc.) vorgenommen werden darf. Vollstreckung in der Wohnung zur Nachtzeit bedarf eines richterlichen Beschlusses. Sollte Dich der Gerichtsvollzieher aber z.B. um 20.00 im Bierzelt auf einem Volksfest antreffen, darf er vollstrecken (z.B. eine Taschenpfändung vornehmen).
  2. der Gerichtsvollzieher beraumt in der Regel für bestimmte Vollstreckungshandlungen einen Termin an (z.B. Abgabe der Vermögensauskunft, Räumung). Der Terminierung erfolgt schriftlich mittels der sogenannten "Postzustellung", also weder über "normale" Briefzustellung und auch nicht per Einschreiben. Bei der Postzustellung vermerkt der Zusteller auf einer Urkunde die Art der Zustellung (persönlich, Briefkasten, Übergabe an Dritte etc.), sowie Datum und Uhrzeit. Handelt es sich allerdings um einen Pfändungsauftrag oder eine sogenannte "Gütliche Erledigung", dann kommt der Gerichtsvollzieher unangemeldet bei Dir vorbei. Trifft er Dich nicht an, dann ist es nicht unüblich, daß er einen Zettel mit der Ankündigung für sein nächstes Erscheinen in Deinen Briefkasten einwirft.

Der Gerichtsvollzieher wird, selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, dann kommen, wann ihm das am erfolgversprechendsten erscheint. Und der muss eine Ankündigung auch gar nicht versenden, der kann die auch persönlich einwerfen.

Einn Gerichtvollzieher macht keinen Termin, sondern gibt ggf. einen vor. Es kommt darauf an, um was es genau geht. Soweit mir bekannt, stellen Gerichtsvollzieher ihre diesbezügliche Post selbst zu.

Regulär kommen Gerichtsvollzieher meines Wissens nach nicht am Wochenende.

Ausnahmen mögen jedoch die Regel bestätigen. Insbesondere dann, wenn ggf. ein richterlicher Beschluß vorliegt.

Wenn richterliche Anordnung besteht, darf der sogar an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit vollstrecken.

Kann er alles. Per Brief, per Brief mit Einschreiben, oder eben überhaupt nicht.

Wenn der Gerichtsvollzieher zwei mal vergeblich wochentags bei dir war, kann er es natürlich mal am Samstag versuchen, dich zu erreichen. Der ist quasi selbständig und bestimmt selbst, seine Arbeitszeit.

Okay dann bedeutet das also der erste Besuch erfolgt eigentlich immer erst Wochentags ?