Muss man das Geld, das man durch Social Media verdient versteuern?
Hallo liebes Community,
ich habe mich heute gefragt, ob die ganzen Leute, die durch YouTube oder Instagram z.B Geld verdienen, das Geld eigentlich auch versteuern müssen?
Die frage ist wohl ziemlich blöd, aber ich bin 14 und habe leider überhaupt keine Ahnung von sowas. Es interessiert mich jedoch...
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen und wünsche euch noch einen schönen Abend!
grüße
7 Antworten
Jede gewerbliche Einnahme muss versteuert werden - und gewerblicher Youtuber ist halt auch gewerblich. Wenn man mal ein paar Euro aus seinem Hobby bekommt ist das steuerfrei.
Und die Voraussetzungen, Grenzen, Absetzbarkeit von Computern usw. füllt viele Bände und gründliche Recherche ist ratsam.
Ja, machen aber vermutlich die wenigsten und wundern sich dann, wenn das Finanzamt mal anklopft.
Ja Einkünfte müssen versteuert werden. Man meldet ein Gewerbe an und füllt einen extrazettel bei der Einkommensteuererklärung aus.
Das die Steuererklärung nur noch online geht ist ja relativ neu. also ja, es ist heute kein Zettel mehr sondern ein weiteres onlineformular.
Zieh mal deine Ausgaben ab :-) Auch Strom, Miete und sonst was. Erst danach zahlt man Steuern
Ja, muss man, wenn sie den Freibetrag überschreiten.
Vielen dank für ihre Antwort. Wissen Sie zufällig wie hoch dieser Freibetrag ist?
Der Grundfreibetrag liegt aktuell bei 9000€ pro Jahr, hinzu kommen noch weitere Freibeträge beispielsweise für Steuerzahler mit Kindern oder behinderte Steuerzahler.
Kann es sein das du den Freibetrag des Kleinunternehmers meinst? Auf der Steuererklärung angeben muss man alles, auch Verluste.
Der Grundfreibetrag von 9000€ pro Jahr ist von der Einkommensteuer befreit, er wird also nicht versteuert. Was man wo angeben muss war nicht Teil der Frage.
Die Kleinunternehmerregelung betrifft die Umsatz-, nicht die Einkommensteuer. Ertragsteuerlich gibt es den bereits genannten Grundfreibetrag. Außerdem gibt es - wenn man hauptsächlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt - nochmal einen zusätzlichen "Abmilderungsbetrag" von 410 €
Zettel nicht. Gewerbetreibende sind zur Abgabe einer elektronischen Steuererklärung verpflichtet (und auch kein Härtefall, da sie ja ihr Geld über das Internet verdienen)