Wer darf sich Sanitäter nennen?

8 Antworten

Wie andere hier ja schon geschrieben haben, ist das Wort "Sanitäter" nicht geschützt.

Als "Sanitäter" werden daher Menschen mit unterschiedlichstem (medizinischen) Background bezeichnet... vom Laien mit "erweitertem" Erste-Hilfe-Wissen bis hin zum mehrjährig ausgebildeten Notfallsanitäter.

Beim DRK gibt es beispielsweise die "Ausbildung Sanitätsdienst" (ehemals Sanitätsausbildung Teil A bis C). Die anderen HiOrgs haben ähnlich aufgebaute Ausbildungen. Die meisten ehrenamtlichen Sanitäter, die beispielsweise Veranstaltungen absichern, verfügen über diese Ausbildung.
Die meisten dieser Inhalte werden auch den Mitgliedern des Schulsanitätsdienstes vermittelt.

Ich nehme nun an, dass er diese Warnweste bei einem VU (egal welchen Ausmaßes) auch anziehen würde, um möglichst wichtig auszusehen.

Ehrlich gesagt stören mich hierbei Deine letzten vier Worte... bist Du sicher, dass Dein Neffe die Weste anziehen würde, "um möglichst wichtig auszusehen" - oder vielleicht doch eher, um als ausgebildeter Ersthelfer erkannt und akzeptiert zu werden?
Gerade bei Kindern und Jugendlichen erwartet man nicht unbedingt, dass diese sich mit Erster Hilfe auskennen (die meisten machen ihren EH Kurs erst mit dem Führerschein) und diese werden dann entsprechend bei einem Notfall von Umstehenden, Angehörigen usw. eher als Gaffer denn als Helfer weggejagt und nicht ernst genommen. Wenn Dein Neffe aber die notwendige Ausbildung und Erfahrung hat und zudem bereit ist, einzugreifen, dann kann diese Weste durchaus nützlich sein. Ganz davon abgesehen, dass gerade im Straßenverkehr eh jeder Ersthelfer eine Warnweste tragen sollte, was die meisten (Erwachsenen) leider nicht tun...

Anders sähe es sicherlich aus, wenn Dein Neffe diese Weste ohne Grund tragen würde... beispielsweise beim privaten Einkaufsbummel in der Fußgängerzone. Dann wäre es wirklich, "um wichtig auszusehen".

Hi,

Ist dem so?

Nein - die Bezeichnung "Sanitäter" an sich ist rechtlich keineswegs geschützt, de jure kann sich jeder so nennen, auch wenn de facto darunter zumindest eine Person mit absolvierten Sanitätslehrgang verstanden wird.

Selbst der Rettungshelfer und der Rettungssanitäter sind keine geschützten Bezeichnungen.

Lediglich die Berufsausbildungen zum Rettungsassistent (wird nicht mehr ausgebildet) und zum Notfallsanitäter sind geschützt - das Führen der Berufsbezeichnung wäre hier eine recht teure Ordnungswidrigkeit.

Ich nehme nun an, dass er diese Warnweste bei einem VU (egal welchen Ausmaßes) auch anziehen würde, um möglichst wichtig auszusehen.

Verboten ist's nicht - die Frage ist, ob er es sich selbst zumuten möchte, sich bei einem etwas größeren Geschehen als einem aufgeschlagenen Knie in den Mittelpunkt zu stellen und zumindest Hilfe zu implizieren, welche er weder entsprechend der Ausbildung noch der Ausrüstung leisten kann.

Der Laie versteht unter einem Sanitäter praktisch einen Profi und erwartet auch dementsprechendes Handeln - im Zweifelsfall kann das sehr schnell sehr peinlich werden und ihm ggf. auch Probleme bereiten.

LG

Gute Frage!

Denke, dass man - ist nur mein Bauchgefühl - das eigentlich nur tragen (sollen dürfen), wenn man ein ausgebildeter Sanitäter ist.

Es ist nicht sonderlich genau geregelt wer sich Sanitäter nennen darf...

Ich habe beim DRK einen Kurs gemacht welcher in seinem Umfang dem SAN A Entspricht und auf dem Leistungsniveau vom (nicht einheitlichen aber bei uns praktizierten) "Feuerwehrsanitäter" liegt.

Demnach dürfe ich durchaus die Bezeichnung "Sanitäter" tragen obwohl ich in meinem Wissen natürlich weit unter einem ausgebildeten Rettungssanitäter oder gar der 3,5 Jährigen Notfallsanitäter Ausbildung liege.

Dennoch renne ich als ersthelfer nicht mit einer Tollen Warnweste und Sanitäter Schriftzug rum, wozu auch?

Wenn ich wo dazu komme und es für Nötig halte bei der Begrüßung ein gewisses Wissen implizieren will dann stelle ich mich einfach unter dem Namen meiner Feuerwehr Einsatzabteilung vor.

Nein, wegen des Führens der Bezeichnung "Sanitäter" drohen keinerlei gesetzliche Konsequenzen, da dieser Begriff keine geschützte Berufsbezeichnung darstellt. Durch Bundesrecht geschützte Berufsbezeichnungen sind "Notfallsanitäter" und "Rettungsassistent", deren Benutzung ohne behördliche Erlaubnis würde eine Ordnungswidrigkeit darstellen, welche mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geandet werden kann. Selbst "Rettungssanitäter" und "Rettungshelfer" sind zumindest von der bundesgesetzlichen Seite her keine geschützten Berufsbezeichnungen, das jeweilige Landesrecht kann etwas anderes bestimmen. Ob jetzt eventuell haftungsrechtliche Konsequenzen drohen würden, wenn man zum Beispiel "Rettungssanitäter" draufstehen hat und aber nicht als solcher ausgebildet ist, da bin ich mir nicht zu 100% sicher, es wäre aber zumindest denkbar. Mfg.