Mahnbescheid und Verjährung RA Heyl
Guten Tag Zusammen,
ich habe eine konkrete Frage zu einem Bescheid den ich bekommen habe. Ich weiß das es unzählige Antworten bei Google über RA Heyl gib, diese haben mir aber nicht wirklich weitergeholfen. Vorgeschichte: Ich hatte von 2001 - bis ende 2003 ein Konto bei der Postbank. Es war ein Zweckskonto, für Miete, Strom etc für eine WG, welches aber nur auf meinem Namen läuft. 2002 bin ich zwecks Studium umgezogen und habe dieses Konto nicht mehr genutzt. Es wurden noch zwei Sachen abgebucht womit ich dann ins Minus gekommen bin. Umgemeldet war ich , also per Post erreichbar. Habe allerdings nichts weiter gehört von der Postbank. Diese hat denn Ende 2003 das Konto geschlossen und es an die Kanzlei bzw. RA Ralf Heyl übergeben. Ende 2009 habe ich durch Zufall eigentlich nur gesehen, das ich einen Eintrag in der Schufa habe. Habe mich erst gewundert und dann nachgeschaut. dieser Eintrag war vom 1.4.2006 eben von Heyl. Daraufhin habe ich von der Einrede der Verjährung gebrauch gemacht und per Einschreiben an den Herrn Heyl gesendet. Heute 29.7.2010 Bekomme ich einen Mahnbescheid. Dieser ist datiert auf den 29.5.2006. Als Vermerk steht dort: Anschriftsänderung aufgrund Neuzustellung. Ich frage mich nun ob meine E.d.V. nicht greift oder ob ich gegen den Mahnbescheid vorgehen kann?
6 Antworten
vielen dank soweit. Hauptforderung liegen bei 192,80 € Nebenkosten vom Anwalt belaufen sich auf 368,70
Werde mir wohl Rechtsberatung holen, ich wollte nur einmal schauen ob jemand in einer ähnlichen Lage war und ich eine Tendez erkennen kann, ob ich mit meiner Vermutung richtig liege. Ich gehe doch aber recht in der Annahme , das selbst der Mahnbescheid von mitte 2006 verjährt sein sollte, oder?
Die Verjährung wird nur gehemmt durch Zustellung des Mahnbescheids, § 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB.
Jetzt ist der Mahnbescheid aber erstmal da, deshalb musst du nun erstmal Widerspruch einlegen, ohne Angabe von Gründen. An wen das zu richten ist, steht auf dem Mahnbescheid. Dann wird die Gegenseite ihren Anspruch begründen. Das wird dir wieder zugestellt. Dann kannst du in deinem nächsten Schreiben (das erste richtige Schreiben mit Inhalt) beantragen, die Klage abzuweisen und (erneut) die Einrede der Verjährung erheben. Wenn nicht die Gegenseite irgendwelche Sonderargumente von wegen vorsätzlicher Zugangsvereitelung oder so bringt, müsstest du gewinnen.
Um was für eine Summe geht es denn?
est gehst du mal in widerspruch und es zählt das datum der zustellung und da du einen nachsende auftrag gemacht hast, müßen sie sich mit der post auseinander setzen und das gericht hätte deine neue adresse übers einwohnermeldeamt herausfinden können, da man es nicht getan hat, kannst du jetzt auf verjährung und aufhebung des mahnbescheides und löschen des schufaeintrages, du hast ordnungsgemäß einen nachsendeantrag gestellt.
Du brauchst einen Rechtsverbindlichen Rat, den darf dir aber hier keiner geben. Wenn das Konto nicht selber gekündigt wurde von dir dürfte die Verjährung noch nicht eingetreten sein, das ist aber nur meine Persönliche Meinung.
Ja, auch gegen den Herren, oder sein Tun, kannst Du vorgehen. Denn wenn der und sonst wer nackt nebeneinander von hinten betrachtet, nebeneineanderstehen, wer ist Der ? Allerdings ohne einen Dir helfenden Rea wirst Du es nicht schaffen. Event. mit Beratungsschein vom AG.