Muss man als Lebensberater ein Gewerbe anmelden, wenn es als Spendenbasis läuft?
Guten Tag
auf einem Geburtstag traf ich einen alten Schulfreund und wir haben uns über berufliche Aktivitäten unterhalten. Da das Thema Gewerbe bei mir in naher Zukunft ebenfalls eine Rolle spielen könnte, habe ich mich mit ihm darüber genauer unterhalten, aber etwas GAR nicht verstanden.
Er bekommt Arbeitslosengelt (ALG1), hat aber DENNOCH ein Gewerbe angemeldet und ist Lebensberater (bekommt aber keine Förderung vom Amt). Das kann ich nicht wirklich glauben, da das ALG 1 doch radikal gekürzt werden müsste, wenn er nebenher Einkommen hat???
Darauf angesprochen sagte er, dass es bei ihm auf Spendenbasis läuft. Er lässt sich sogar mit Unterschrift bestätigen, dass er nichts verlangt, sondern dass die Kunden ihm freiwillig nach eigenem Ermessen bezahlen.
Kann das alles sein? Wenns auf Spendenbasis läuft, könnte er doch auch ohne Gewerbe beraten, da diese Berufsbezeichung "frei" ist oder?`Wie ist das alles, auch mit seinem ALG1 ?
Danke Euch für Antworten
4 Antworten
Keine Garantie auf Richtigkeit:
Spenden müssen ja unentgeltlich erfolgen, d.h. es darf keine Gegenleistung von demjenigen erfolgen, der die Spende erhält.
Hier "spenden" die Leute aber für die Beratung. Auch wenn er 1000 mal sagt, er würde nichts verlangen, so ist es doch eher eine Bezahlung.
Zum Thema spenden verhält sich das schätz ich mal so wie bei Youtubern und Streamern. Sobald es ein Ziel der Tätigkeit ist Geld einzunehmen, dann ist es Einkommen. Da er die Lebensberatung sicher nicht nur macht, weil er so gerne andere Menschen beratet gelten seine Spenden auch als Einkommen und müssen versteuert werden.
Wenn ich mich nicht irre sind die einzigen Spenden, die nicht versteuert werden müssen die von non-profit-Organiationen.
Spenden sind nicht dafür da, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Spenden gehören in die Gemeinnützigkeit. Das, was er da vorgeblich tut, nennt man im Gewerbe Honorarberatung. Und wenn er dies auf Dauer mit der Absicht tut, um Geld zu verdienen, ist das auch ein Gewerbe.
Könnte ein interessanter Fall für die Finanzverwaltung werden und zu einer netten Nachforderung führen.