Muss man als Lebensberater ein Gewerbe anmelden, wenn es als Spendenbasis läuft?

4 Antworten

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Keine Garantie auf Richtigkeit:

Spenden müssen ja unentgeltlich erfolgen, d.h. es darf keine Gegenleistung von demjenigen erfolgen, der die Spende erhält.

Hier "spenden" die Leute aber für die Beratung. Auch wenn er 1000 mal sagt, er würde nichts verlangen, so ist es doch eher eine Bezahlung.

 

Zum Thema spenden verhält sich das schätz ich mal so wie bei Youtubern und Streamern. Sobald es ein Ziel der Tätigkeit ist Geld einzunehmen, dann ist es Einkommen. Da er die Lebensberatung sicher nicht nur macht, weil er so gerne andere Menschen beratet gelten seine Spenden auch als Einkommen und müssen versteuert werden.

Wenn ich mich nicht irre sind die einzigen Spenden, die nicht versteuert werden müssen die von non-profit-Organiationen.

Spenden sind nicht dafür da, um den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Spenden gehören in die Gemeinnützigkeit. Das, was er da vorgeblich tut, nennt man im Gewerbe Honorarberatung. Und wenn er dies auf Dauer mit der Absicht tut, um Geld zu verdienen, ist das auch ein Gewerbe.