Ab wann auf ebay gewerblich/ freiberuflich?

5 Antworten

Also das kann gesetzlich meines Wissens nicht eindeutig gesagt werden. Es gibt Fälle wo einer mehr verkauft als der andere und der der weniger verkauft hat unrecht beckommen

Lies mal hier die nicht vollständigen "Recthlichen nformationen", die ebay für Verkäufer bietet:

http://pages.ebay.de/rechtsportal/informationen.html

Dort findest Du unter "Rechtliche Informationen für private Verkäufer":

Sie handeln typischerweise gewerblich, wenn Sie: Artikel verkaufen, die Sie für den Weiterverkauf hergestellt haben

Halte dabei bitte um Hinterkopf, dass die Entscheidung ob Dein Handel privat oder gewerblich ist, nicht alleine von Dir getroffen wird.

Die Finanzämter haben inzwischen sehr gute Suchtools mit denen sie die Online-Verkaufsplattformen nach vermeitnlich privaten Angeboten durchforsten.

Fange erstmal an zu verkaufen, um zu sehen, ob es sich überhaupt lohnt. Ebaygebühren sind sehr hoch, da landest du schnell mal bei 100 Euro im Monat. Selbstgemachte Bilder oder Sachen allgemein, dafür haben die wenigstens Leute Geld über (weil zu geizig). Du kannst es ja versuchen, aber die meisten scheitern daran, weil man davon einfach nicht leben kann. Außer du malst wirklich gute Bilder, die Qualität des Materials ist sehr hochwertig und die Bilder kosten vielleicht nicht mehr als 5 Euro. Du müsstest also in Massen produzieren, um davon Leben zu können. Wenn du wirklich von Anfang an soviel Stück im Monat verkaufst, kannst du jederzeit ein Gewerbe auf dem Gewerbeamt anmelden. Das kostet 20 Euro.

Nur 20€ ? das glaube ich nicht. Da muss man noch mehr Sachen machen um ein Gewerbe anzumelden,oder?

Die Antwort ist leider völlig falsch, denn "ausprobieren" gibt es nicht. Entweder hat man eine Gewinnerzielungsabsicht oder nicht. Ob die sich erfüllt, ist rechtlich unbedeutend ! Es gibt schließlich auch viele Firmen, die Verluste machen.

Eine Gewerbeanmeldung kostet in den einzelnen Gemeinden wirklich nur um die 25 Euro. Ob du dich als Künstler beim Finanzamt oder als Gewerbetreibender beim Gewerbeamt anmelden musst liegt daran, ob du Einzelstücke nach eigenen Motiven malst oder ob du Auftragsarbeiten bzw. Bilder in Serie malst.

Selbst gemalte Bilder verkaufen ist eine künstlerische Tätigkeit und kein Gewerbe. Eine Anzeige bei der Gemeinde ist daher unnötig, allerdings muss man die Aufnahme der Tätigkeit dem Finanzamt anzeigen.

Solange Dein Umsatz dieser Jahr vermutlich geringer ist als 50.000 Euro muss erstmal nix gemacht werden. Du gibst am Jahresende eine Einkommensteuererklärung ab und erklärst den Gewinn oder Verlust aus der Tätigkeit.

Wenn im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit mit einem Umsatz von mehr als 17,500 € gerechnet wird, dann ist Umsatzsteuer auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind dabei monatlich bis jeweils den 10. des folgenden Monats per Elster zu übermitteln.

Wird die Tätigkeit während des Jahres aufgenommen, so ist der Umsatz in einen Jahresumsatz hochzurechnen. Ein Umsatz von 10.000 ab August liegt also deutlich über der Grenze.

@Helefant

Kleiner Denkfehler.

Die 17.500 Euro beziehen sich auf den Vorjahresumsatz und die 50.000 Euro auf den voraussichtlichen Umsatz des laufenden Jahres.

Wenn ich 2013 eine Tätigkeit beginne war mein Vorjahresumsatz 0 Euro, also unter 17.500 Euro. Wenn mein voraussichtlicher 2013er Umsatz unter 50.000 Euro ist, dann bin ich 2013 Kleinunternehmer.

Wenn mein 2013er Umsatz dann doch über 17.500 Euro war (die Grenze ist zeitanteilig zu prüfen), dann bin ich für 2014 Regelunternehmer.