Verringert sich das Arbeitslosengeld 1 bei Nebengewerbe (Gewinn ca. 500 E im Monat)?

6 Antworten

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Es kommt bei ALG1 darauf an, obdas Gewerbe bereits vor der Arbeitslosigkeit bestand.

Gewerbe neu: Das AA rechnet den Gewinn des Gewerbes auf das Arbeitslosengeld an. Hierbei sind 20% des ALG anrechnungsfrei, mindestens aber 165 €. Alles darüber wird vom ALG abgezogen.

Bei einem Gewerbe, das schon mindestens 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit und neben einem Versicherungspflichtverhältnis bestand, gibt es besondere Regeln (§ 141 Abs. 2 SGB 3).

Zitiert aus: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#arbeitslos

.

>500 Euro Gewinn im Monat gemacht ...

>... Nebengewerbe nur 2-3 Stunden pro Woche

Interessierte Frage:

Was für eine Art Gewerbe ist das denn ungefähr?

Alpenjodlerin 
Fragesteller
 22.09.2009, 12:51

DH!

Es handelt sich hierbei um den Verkauf von selbsterstellten Waren. Die Herstellung dauert nicht besonders lange und bringt aber einen guten Gewinn :-).

Da steht nun folgendes:

"Hat der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit (§ 119 Abs. 3) mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Einkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, das in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches aus einer Erwerbstätigkeit (§ 119 Abs. 3) durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde."

Heißt das also: Wenn ich vor der Arbeitslosigkeit 12 Monate lang durchschnittlich 500 Euro Gewinn gemacht habe, dann kann ich während der Arbeitslosigkeit auch 500 Euro Gewinn machen, ohne dass mir das Arbeitslosengeld gekürzt wird? Oder gilt auch da die Grenze von 400 Euro?

JoWaKu  22.09.2009, 19:29
@Alpenjodlerin

"..., dann kann ich während der Arbeitslosigkeit auch 500 Euro Gewinn machen, ohne dass mir das Arbeitslosengeld gekürzt wird?"

Das lese ich auch so daraus.

Soweit ich weiß, kannst du 165 Euro verdienen und alles was dadrüber ist, wird dann von deinem Arbeitslosengeld abgezogen.Wenn du also 500 verdienst, bekommst du 335 Euro weniger vom Amt. Beim ALG II liegt die Grenze dann nur noch bei 100.

Der Gewinn aus Nebengewerbe ist anzugeben und wird auch angerechnet abzg. Freibeträge, ich glaub 100€.
Musst dann aber mit Deiner Buchhaltung auf dem Laufenden sein, weil Du jeden Monat die Zahlen vorlegen musst.

Beim Nebenerwerb darfst du - glaube ich - etwa 400€ im Monat dazu verdienen. Sicher bin ich aber nicht, wie das genau in deinem Fall aussieht. Am besten beim Arbeitsamt fragen!

Bei alg2 ist es so das man nur bis 400€ nebenbei verdienen darf, aber wie es bei alg1 ist weiß ich nicht!

Mannie1  21.09.2009, 14:02

Also bis 400€ ist die Gewerbe als Nebenerwerb betrachtet. Alles darüber ist das die normale Gewerbe und es wird davon ausgegangen, dass derjenige dann vollzeit selbständig ist.