Muß man alle Meldebescheinigungen zur Sozialversicherung vorlegen?

7 Antworten

Grundsätzlich liegen alle Infos der DRV vor. So die Theorie.

Es kann aber aus welchen Gründen auch immer auch hier mal zu Fehlern kommen im Verlauf von 40+ Jahren, daher dienen die Nachweise für dich als Rückversicherung

Wichtig ist lediglich darauf zu achten, ob in dem Dir jährlich übersandten Versicherungsverlauf alle Zeiten korrekt erfasst sind. Du musst / solltest nur aktiv werden, wenn irgendein Zeitraum nicht erfasst wurde.

Grundsätzlich liegen alle Daten der RV vor.

Du bekommst ja jährlich einen Verlauf zugeschickt. Diesen solltest du immer prüfen. Feheln Daten, kannst du das noch rechtzeitig klären.

Vor dem Rentenantrag solltest du zwingend eine Beratung bei einer RV Beratungsstelle inanspruch nehmen.

Du bekommst einen Termin. Ein paar Tage später erhälst du ein Schreiben, in dem Aufgelistet ist was du alles zum Beratuzngsgespräch mitbringen sollst.

Das Beratungsgespräch ist sehr wichtig, denn es kann immer sein, das es irgend wo lücken im Verlauf gibt.

Bei mir z. B. war zwar meine 3 jährige Ausbildung gelistet, sie war aber nicht gepunktet.

Vorlegen muss man sie nicht, denn sie werden an die DRV gemeldet und in deinem Versicherungsverlauf gespeichert.

Du brauchst sie nur dann, wenn irgendwas schief gelaufen ist und nicht gespeichert wurde. Deshalb hebe alle Jahresmeldungen bis zur Rente auf, mindestens aber bis zur Kontenklärung, denn danach erhältst du einen Überblick über alle gespeicherten Daten (Versicherungsverlauf) und evtl. "Lücken".

Eigentlich reicht es wenn deine Sozialversicherungsnummer vorliegt.

ABER, wenn einer deiner Arbeitgeber "vergessen" hat, deine Beiträge auch wirklich abzuführen, dann hättest du diese Aufrechnungsbescheinigungen als Beweis, dass dir die Beiträge abgezogen wurden.

Wenn du den Versicherungsverlauf einmal abgeglichen hast, brauchst du diese Bescheinigungen nicht mehr.