Wird Hartz4 auf die Rente angerechnet?

9 Antworten

Nein, du bekommst kein Harz 4 du bist ja noch unter 25. Deine Eltern müssen zahlen

Hallo timhermes,

Sie schreiben:

Wird Hartz4 auf die Rente angerechnet?

Ich bin 17 und wohne aus privaten Gründen, bei meiner Oma. Sie bekommt Rente. Jedoch muss ich ja von etwas leben und will jetzt Hartz4 beantragen. Würde mein Hartz4, dann auf ihre Rente angerechnet werden?

Antwort:

Alles in Allem handelt es sich hier um eine sehr komplexe Angelegenheit und da sollten Sie fachkundigen Rat einholen!

Wenn insgesamt nur wenig Geldmittel zur Verfügung stehen, besteht ggf. Anspruch auf Beratungs-/Prozesskostenhilfe auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht und bei Bewilligung könnte dann ein Fachanwalt hinzugezogen werden!

http://www.gruene-hilfe.de/haeufige-fragen-an-die-gruene-hilfe/beratungshilfe-und-prozesskostenhilfe/

Zunächst einmal wäre Ihrerseits die Frage zu klären, ob in Ihrem Fall überhaupt ein Anspruch auf ALG II = Hartz4 besteht oder ggf. auf Hilfe zum Lebensunterhalt!

http://www.hartziv.org/anspruch.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Hilfe_zum_Lebensunterhalt#Kein_tats.C3.A4chlicher_Anspruch_auf_Grundsicherung

Auszug:

In diesem Abschnitt erhalten Sie grundlegende Informationen zum Hartz IV Anspruch und über die sog. Bedarfsgemeinschaft. Voraussetzung für die Leistungen durch das Arbeitslosengeld II ist grundlegend, dass es sich um einen erwerbsfähigen Antragsteller handelt. 

Sollte der Antragsteller nicht erwerbsfähig sein oder bereits das Rentenalter erreicht haben, so besteht kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende sondern Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei voller Erwerbsminderung.

Anspruch auf Arbeitslosengeld II

Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sowie anderen Quellen bestreiten können, haben Anspruch auf Leistungen der Jobcenter. Ausführliche Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der nachfolgenden Seite

Wer hat Anspruch auf Hartz IV? »

Bitte lesen Sie die Details unter o.a. Link weiter!

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Solange Sie mit Ihrer werten Oma in einem gemeinsamen Haushalt leben, gelten Sie als Haushaltsgemenschaft!

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/3-bedarfsgemeinschaft-haushaltsgemeinschaft.html

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Fazit:

Lassen Sie sich zusammen mit Ihrer Oma gründlichst beraten, damit keine Nachteile entstehen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Solange du noch keine 18 bist sind dir erst einmal deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet,vorausgesetzt sie sind Leistungsfähig !

Deine Oma sollte sich also erst einmal an deine Eltern wenden und von ihnen Unterhalt oder zumindest das Kindergeld fordern,sollten sie nicht leistungsfähig sein.

Es kommt auch auf den Grund an,warum du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst,wenn es dir zumutbar wäre weiterhin bei ihnen zu wohnen,dann stünde dir selbst bei Leistungsfähigkeit kein Barunterhalt zu,aber dann zumindest das Kindergeld.

Das könnte deine Oma dann sogar selber bei der Familienkasse beantragen,du müsstest nur auf die Anschrift deiner Oma gemeldet sein,denn das Kindergeld kann auch an dritte ausgezahlt werden,in deinem Fall dann an deine Oma,wenn sie dich vorwiegend versorgt.

Sollte es Probleme geben,dann sollte sich deine Oma ans Jugendamt wenden.

Die Rente deiner Oma darf nicht auf deinen evtl.ALG - 2 Bedarf angerechnet werden,weil deine Oma nach dem SGB - ll nicht zum Unterhalt verpflichtet ist.

Dir würden derzeit mit 17 Jahren 311 € Regelsatz für den Lebensunterhalt zustehen und wenn deine Oma noch Miete möchte kämen dann 50 % der Warmmiete dazu,dein Kindergeld von derzeit min.192 € würde bei minderjährigen in der Regel voll auf den Bedarf angerechnet.

Wenn dann würdest du für den Regelsatz dann nur noch derzeit 119 € bekommen und ggf.die 50 % der Warmmiete.

Kannst auch einfach einen ALG - 2 Antrag stellen und abwarten was vom Jobcenter kommt,dazu kannst du dir aus dem Internet schon mal den ALG - 2 Hauptantrag suchen und die Anlagen die benötigt werden,kannst du auch ausdrucken,dann siehst du schon mal was alles benötigt wird.

Da du erst 17 bist und somit jemand für dein Unterhalt verpflichtet ist (In deinem Fall deine  Oma oder deine Eltern[zerstrittenen scheinbar]), bekommst nur einen kleinen Anteil des Regelsatzes, sofern deine Oma nicht eine zu hohe Rente hat. Natürlich in den Augen der Behörde. 

Im schlimmsten Fall steht dir gar nichts zu, denn die werden versuchen deine Eltern zu zwingen Geld zu zahlen oder es auf deinen Rücken lasten, dies zu versuchen. 

Meine Mutter verdient nicht genug, um Unterhalt zu zahlen..

@tiimhermes

Dann werden sie deine Oma dazu verdonnern. Der Betrag, den du bekommst, berechnet sich aus der Kombination der Lebenshaltungskosten und Nebenkosten. Deine Oma muss sich vor dem Amt "nackig" machen. 
Sprich das komplette Vermögen offen legen. Da ihr beide eine Bedarfsgemeinschaft bildet. 

Glaub mir, das Amt wird sich in deinem Fall quer stellen. Würde aufs Amt nur mit einer Begleitperson gehen. 

Deine Eltern sind dir, wenn du noch nicht volljährig bist zum Unterhalt verpflichtet. Deine Großmutter kann sich an das Jugendamt wenden um eine Beistandschaft für dich einrichten zu lassen, dann wird die Leistungsfähigkeit deiner Eltern geprüft.

Ein Elternteil muss das Kindergeld für dich bekommen, deine Großmutter sollte es von dort anfordern, sind schon mal 192,-- Euro/Monat.

Wenn du 18 wirst, dann kannst du es an dich abzweigen lassen, dann bekommst du es direkt ausgezahlt.

Wenn du noch zur Schule gehst, kannst du Schülerbafög beantragen, ALG II wirst du noch nicht bekommen.