Wenn ein Rentenantragsteller verstirbt, bevor über seinen Antrag entschieden wird, bekommen dann seine Erben die Rente noch ausgezahlt?

6 Antworten

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Wenn ein Rentenantragsteller verstirbt, bevor über seinen Antrag entschieden wird

Das ist zumindest bei der Regelaltersrente keine Frage der Entscheidung, sondern der Berechnung.

bekommen dann seine Erben die Rente noch ausgezahlt?

Die Regelaltersrente wird üblicherweise pünktlich mit dem ersten Rentenbezugsmonat auch ausgezahlt. Insofern stellt sich die Frage gar nicht. Sollte es aus irgendwelchen Gründen zu einer verlängerten Prüfung und somit rückwirkenden Auszahlung kommen, würde die Altersrente natürlich nachträglich ausbezahlt, in diesem Fall dann an die Erben des verstorbenen Rentenberechtigten, für den Zeitraum ab Eintritt der Altersrente bis zum Ableben desselben. Weitere Erbansprüche gibt es bei der Altersrente nicht; eine Witwen/Witwerrente stünde nur dem jeweiligen Ehepartner zu.

So ein Rentenantrag kann sich ein paar Jahre hinziehen

Nein.

Ubald 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:45

Mich interessiert nicht, was angeblich üblicherweise ist, sondern, was tatsächlich ist. Tatsächlich warte ich schon 8 Monate auf die Bearbeitung meines Rentenantrags.

FordPrefect  12.10.2021, 13:46
@Ubald
Mich interessiert nicht, was angeblich üblicherweise ist, sondern, was tatsächlich ist.

Aha.

Tatsächlich warte ich schon 8 Monate auf die Bearbeitung meines Rentenantrags.

Dann handelt es sich aber bestimmt nicht um eine Regelaltersrente. Die beantragt man nämlich im Normallfall etwa 3 Monate vor Erreichen der Altersgrenze - eben um ggfs. Unstimmigkeiten zu klären bzw. fehlende Versicherungszeiten nachweisen zu können.

Ubald 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:47
@FordPrefect

Es handelt sich bestimmt doch um eine Regelaltersrente.

Ubald 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:49
@FordPrefect

Keine Seltenheit, dass die Realität bezweifelt wird.

FordPrefect  12.10.2021, 13:51
@Ubald

Dann fehlen entweder ständig Unterlagen, oder du hast einen äußerst komplexen Versicherungsverlauf. Ausgeschlossen ist das nicht, aber höchst ungewöhnlich. 99% aller Antragsteller reichen 3 Monate vor Rentenbeginn locker.

FordPrefect  12.10.2021, 13:59
@FordPrefect

Nach über 6 Monaten würde ich hier schriftlich der DRV eine letzte Frist setzen und mit einer (kostenfreien) Untätigkeitsklage vor dem SG drohen. Und das dann auch durchziehen.

Ubald 
Fragesteller
 13.10.2021, 14:40
@FordPrefect

Danke für den Tipp.

Stirbt der Antragsteller während der Wartezeit, wird die Rente trotzdem rückwirkend ab dem Antragsdatum gezahlt. Allerdings wird die Nachzahlung zuerst mit den bereits erhaltenen Leistungen (Krankengeld, AlG oder Sozialhilfe) verrechnet.

Ubald 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:28

(nicht Datum der Antragstellung, sondern gesetzlicher Rentenbeginn)

Im Rentenantrag wird ein Datum festgelegt, ab welchem die Altersrente bezogen werden soll.

Stirbt der Antragsteller jedoch vor diesem Datum, gibt es leider keinen Cent.

Stirbt der Antragsteller nach diesem Datum, gibt es Rente ab diesem Datum bis zum Tod (für die lieben Erben dann).

Es ist nicht richtig, dass ein Rentenantrag für Altersrente Jahre für die Bearbeitung braucht. Wenn das Konto geklärt ist, erfolgt in der Regel innerhalb eines Vierteljahres der Rentenbescheid. Bei mir selbst hat es 7 Wochen gedauert.

Kannixverstan  12.10.2021, 14:48

Stimmt, bei mir hat es auch nicht länger gedauert.

Nein, aber nur wenn es sich um eine Gesetzliche Altersrente handelt. Diese ist nicht veräußerbar oder vererbbar.

hat die baldige Rentnerin/ der baldige Rentner z.B. eine private Altersvorsorge abgeschlossen, kann diese vererbt werden, wenn kein widerrufliches bzw. Unwiderrufliches Bezugsrecht eingetragen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ubald 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:20

Also, wenn über einen Rentenantrag nicht entschieden wird, wird die Rente, die dem Antragsteller zu seinen Lebzeiten zustand, im Todesfall nicht mehr ausgezahlt? So kann die Deutsche Rentenversicherung eine Menge Geld sparen.

Dann würde die Rente vom Bewilligungsbeginn - i.d.R. Datum der Antragstellung bis zum Todesmonat an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Den bis zu diesem Zeitpunkt hätte der frühzeitig Verstorbene den Rentenanspruch gehabt.

Ubald 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:22

Ja, danke! Das leuchtet mir ein.

Ubald 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:26

(nicht Datum der Antragstellung, sondern gesetzlicher Rentenbeginn)