muß man alle maßnahmen vom arbeitsamt annehmen?

8 Antworten

Das kann man von hier aus nicht beurteilen, weil man nichts über Deine Erkrankung weiss.

Normalerweise ist man zur Teilnahme an Massnahmen verpflichtet :(

Du mußt nicht, nicht einmal Leistungen (ALG"1 / ALG II) des AA annehmen. Wenn Du Leistungen ablehnst dann alle, auch Maßnahmen.

Du kannst der Maßnahmezuweisung offiziell widersprechen.
Ob der Widerspruch erfolgreich ist, hängt entscheidend davon ab, ob und wie dein Vermittler die Maßnahme begründet und ob er vorher ein ausfürliches Profiling durchgeführt hat.

Heißt: er muss darlegen, warum er glaubt, dass genau diese Maßnahme für genau dich sinnvoll/hilfreich ist.

Wird der Widerspruch abgelehnt, blei dir die Klage vor dem Sozialgericht.

außerdem, wie sieht das in meinem Lebenslauf aus?

Gibt keine Pflicht, eine solche Maßnahme im Lebenslauf überhaupt zu erwähnen.

Weigerst du dich, die Maßnahme anzutreten, ist Kohle (Alg1 oder Alg2) ganz oder teilweise für begrenzte Zeit futsch.

Das Arbeitsgericht hat damit nichts zu tun. Damitmüßtest du schon zum Sozialgericht und das dauert. Du kannst die Maßnahme natürlich ablehnen, allerdings kann er dann dein Geld kürzen. Wie gesagt, die Sache kann vor Gericht lange dauern, deshalb würde ich mir das überlegen.

Gericht bringt nichts, du wirst wieder eingegliedert, generell kannst du nicht gegen alle Maßnahmen dich sperren. Lege schriftlich Widerspruch gegen konkret diese Maßnahme ein, in der du argumentierst, dass du nicht geistig behindert bist. Schicke die an den Vorgesetzten deines Arbeitsvermittlers, am Besten mit Kopie an die Bundesanstalt in Nürnberg. Und das Ganze per Einschreiben, das Amt "verliert" auch gerne Schreiben, so ist meine Erfahrung.