Maßnahme weg bleiben ( unten weiter lesen )

10 Antworten

Wegbleiben ist keine gute Idee. So eine Maßnahme ist ja i.d.R. nur als kurzfristige Überbrückung gedacht. Sie sollte sich überlagen, wie sie aus der Arbeitslosigkeit raus kommen kann - Ausbildung, Umschulung, neuer Job - und diesen Plan mit dem Jobcenter besprechen. Wenn der Plan realistische Erfolgsaussichten hat, hat sie gute Chancen, dass das Jobcenter sie unterstützt.

Noch besser wärs, wenn sie selber eine Beschäftigung findet und sich beim JC abmelden kann.

warum schreibt sie sich nicht einfach krank? Wäre doch die Möglichkeit und dann natürlich reden, das es so natürlich nicht geht. Von wegen Zähne zusammen beißen, wenn man schlecht von anderen behandelt wird, da würde ich auch nicht hingehen wollen.

Das ist typisch für dich Butterfly - nichts auf die Reihe kriegen und den Sozialstaat betrügen. Damit bedienst du das negativste Klischee vom faulen Hartzer.

Zum Glück ist nicht jeder so.

@Jorgfried

Naja ich glaub wenn ein Aufenthalt in der Psyschatrie gezahlt werden muss ist es teurer und ja es gibt menschen die durch Mobbing in Depressionen verfallen und Depression ist eine krankheit. und weißt du eigentlich was diese (wahrscheinlich sinnlose) maßnahme den Steuerzahler kostet?

@Indivia

Wenn jeder Angestellte, der mit seinen Kollegen nicht klar kommt in die Psychiatrie müsste, ......

@Jorgfried

Das sage ich ja auch nicht , aber manche Maßnahmen sind echt fürn Ar...., und es ist ein Unterschied ob man von einem fertig gemacht wird oder von fünf und wie man fertig gemacht wird.

@Jorgfried

@jorgfried

ja.... is schon klar! Den armen SOZIAL-Staat betrügen...

Ist es etwa SOZIAL die ALGII-Empfänger in, zumeist sinnlose Massnahmen zu stecken, bei denen nur die "Betreiber" Vorteile, in Form von kostengünstigen Arbeitskräften, oder Verschönerung der Arbeitslosenstatistik haben???

Was ist mit Art. 12 GG?

Wenn sie unter der Situation leidet, ab zum Doc. Das hat nichts mit faulem Hartz 4-ler zu tun!!! Psyche und Gesundheit geht vor Schikane des JC! Wenn es ne ANSTÄNDIG bezahlte Arbeit wäre, dann sollte man sich sowas überlegen. Aber bei Ausbeutung der Sozial-Schwachen--- kein Pardon!

Warum bekommen diese Menschen keine Umschulung, Weiterbildung oder Kurse? Schon mal darüber nachgedacht?

@sonnig0815

Über die Sinnhaftigkeit vieler Tätigkeiten in Maßnamen brauchen wir nicht streiten - die ist oft nicht gegeben.

Echte Arbeit darf im Rahmen der 1,5-Euro-Jobs nicht geleistet werden, da das echte Arbeitsplätze vernichten würde.

Was in diesem angefragten Fall abläuft wurde nicht genauer dargestellt. Es hieß nur - sie kommt mit den Kollegen nicht klar. Das ist weder ein Grund für unentschuldigte Fehltage noch für Krankschreibung.

Wenn du dich über meinen agressiven Ton gewindert hast - lies mal Butterflys "Werdegang" - hat sie detailliert bei Gf dargelegt, samt ihrer fragwürdigen Einstellung.

@Jorgfried

@sonnig0815

Ich kann Jorgfried nur zustimmen. Butterly36 ist genau so eine HartzIV-Empfängerin gegen die Du Dich auch immer wendest, da sie das Bild aller HartzIV-Empfänger als Faulenzer bestätigt. Immer wenn sie Aussicht auf Arbeit hat, wird sie plötzlich krank und hat plötzlich wieder ein anderes Wehwehchen.

Viele Maßnahmen erscheinen nicht immer sinnvoll. Etliche davon dienen auch nur dazu, den Arbeitslosen wieder in ein Zeitschema "Arbeiten" einzuführen, weniger um konkrete Lernergebnisse zu erreichen.

Da ist aber nicht die Krankschreibung gefragt, sondern die von Dir immer geforderte aktive Auseinandersetzung auch mit Amt und Veranstalter.

Das Geld kann gekürzt werden. Sie sollte mit ihrem Sachbearbeiter über die Situation reden, bevor Sanktionen eintreten.

Bei Unter 25 Jährigen die bei ihren Eltern leben wird das Hartz IV normalerweise nicht um 30% gekürzt sondern komplett für 3 Monate gestrichen.

Wenn sie nicht mehr Zuhause wohnt kann es um 30 % gestrichen werden für 3 Monate.

welche "Strafmaßnahme" das JC verhängt kann man so nicht sagen - kommt darauf an wie "schwerwiegend" in den Augen des JC das fernbleiben, bzw die weigerung an der Maßname eingestuft wird, bzw ob das die erste Strafmaßnahme ist oder bereits eine weitere.