Muss ich wirklich zur Strafe doppelte Miete zahlen?

7 Antworten

Ganz so einfach und so eindeutig wie das hier beantwortet wurde ist das nicht!

Grundsätzlich hat ein Mieter eine gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten (§ 573c BGB). Die Vereinbarung einer längeren Frist ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beispielsweise bei einem Zeitmietvertrag. Dieser hat aber wiederum bestimmte Voraussetzungen, um ihn wirksam abschließen zu können. Aus deiner Formulierung lese ich heraus, dass es kein Zeitmietvertrag ist.

Die zweite Möglichkeit ist die Vereinbarung eines Zeitraums, in dem nicht ordentlich gekündigt werden darf. Dieser Zeitraum kann beispielsweise ein oder zwei Jahre betragen. Der Verzicht auf die ordentliche Kündigung innerhalb eines bestimmten Zeitraums kann aber nur dann wirksam vereinbart werden, wenn dieser Kündigungsverzicht beidseitig ist.

Wenn also nur Du als Mieter für ein Jahr nicht kündigen kannst dein Vermieter aber schon, dann ist diese Klausel unwirksam. So viel ich weiß, ich bin aber kein Jurist, muss diese Vereinbarung zudem als sog. Individualvereinbarung abgeschlossen werden.

Konfrontiere Deinen Vermieter mal damit. Falls er nicht einlenkt, bleibt dir nur der Weg zum Anwalt bzw. Mieterverein um eine rechtssichere Auskunft zu erhalten. Die ist aber vermutlich günstiger zu bekommen, als die eine Monatsmiete als Abfindung zu zahlen.

bwhoch2  09.11.2012, 12:23

Tobias73, gut gemeint und gut geschrieben, aber Du schießt gewaltig über das Ziel hinaus. Wenn sie Stunk macht und auf ordentlichen Drei-Monats-Zeitraum besteht, zahlt sie mindestens noch 3 Monate die Miete. Wenn sie sich aber auf die Klausel bezieht und dem Mieter mitteilt, dass sie sofort auszieht, aber die Miete bis 31.12.2012 bezahlt, zahlt sie nur 1 Drittel davon. Natürlich kommt das noch auf die genaue Formulierung an. Also Formulierung der Mindestmietdauer und Formulierung der Bedingung für den vorzeitigen Auszug. Wenn sie zum Anwalt und Mieterverein rennt und diese aktiv werden, stellt sich der Vermieter womöglich bockig und dann wird es möglicherweise noch teurer.

Tobias73  09.11.2012, 12:53
@bwhoch2

Lesen lautet die richtige Devise. Vor 19 Stunden hat die Fragestellerin folgendes geschrieben: " ja die 3 Monate Kündigungsfrist wird sowieso eingehalten und natürlich auch Miete gezahlt. Es geht mir nur darum, dass ich auch nach dem Auszug dann die 'Strafmiete' Zahlen muss."

Es geht hier "nur" um die Frage, ob ein Kündigungsverzicht wirksam vereinbart wurde und ob deshalb eine Strafmiete von 1 MM zu bezahlen ist.

Du hast einen Mietvertrag unterschrieben mit einer Fristklausel. Die ist (leider) voll wirksam, das bedeutet: Du kommst hier nicht raus. Ernstgenommen hast Du hier erste Gelegenheit, rechtswirksam eine Kündigung als Mieter auszusprechen zum Ablauf des 15. Monats, weil 12 Monate plaus 3 Monate Kündigungsfrist.

Wenn der Vermieter hier eine so hgenannte Öffnungsklausel geschaffen hat, kannst Du schon von Glück sagen. Denn ob Du nun ganz persönliche Gründe nun plötzlich hast, diese Wohnung vorzeitig nicht mehr nutzen zu wollen, das muß den Vermieter nicht wirklich interessieren. Er muß schließlich auch irgendwie planungssicher bleiben, weil er nicht im HIPP-HOPP-Verfahren so schnell mal einen neuen Mieter findet, damit Mietausfälle bzw. zusätzliches Beschaffungshandling hat usw. usf.

Geh am besten auf seinen Vorschlag ein, weil: kostengünstiger kannst Du nicht abrücken, denn wenn Du den Vermieter hier erst auf den Rechtsweg hinführst, gilt im Zweifelsfall am Schluß die 15-Monatsregelung.

Wenn in deinem Mietvertrag eine Kündigung vor Ablauf eines Jahres ausgeschlossen wurde - was nicht rechtswidrig ist - dann bist du daran gebunden. Wenn es dann doch eine Möglichkeit gibt, nämlich die Zahlung einer MM als Abfindung sozusagen, ist das okay und RECHTENS^^

Ja meistens hat man drei Monate Kündigungsfrist. Also drei Monate noch Miete zahlen. Mit einer Monatsmiete kommst Du da noch gut weg. Es besteht auch noch die Möglichkeit kurzfristig einen Nachmieter zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter mit diesem einverstanden ist. LG Bibi

Fynnlay 
Fragesteller
 08.11.2012, 16:46

ja die 3 Monate Kündigungsfrist wird sowieso eingehalten und natürlich auch Miete gezahlt. Es geht mir nur darum, dass ich auch nach dem Auszug dann die "Strafmiete" zahlen muss.

bibi1959  08.11.2012, 17:12
@Fynnlay

Dann würde ich wirklich den Mieterverein fragen ob diese Klausel überhaupt rechtmäßig ist...

bwhoch2  09.11.2012, 12:24
@Fynnlay

Kommt auf die genaue Formulierung an. Schreib doch mal die Klauseln bezüglich Mindestmietdauer und Abstandszahlung hier rein.

Schreib die genauen Formulierungen hier rein, dann kann man Dir besser helfen. Deiner anderen Antwort nach, hast Du vor, die 3 Monate Kündigungszeit drin zu bleiben. Ist es, weil Du nicht vorher umziehen willst? Vielleicht kannst Du aber doch schon vorher umziehen. Sprich mit Deinem Vermieter. Sag ihm, dass Du spätestens am 28.2.2013 ausziehen wirst und mit der Vertragsbedingung einverstanden bist. Teile ihm mit, dass Du aber durchaus in der Lage bist, schon z. B. zum 31.12.2013 auzsuziehen und dass Du gerne behilflich bist, einen neuen Mieter zu finden (Besichtigungstermine gewähren, Mieter brav loben usw.). Wenn er dann die Möglichkeit hat, z. B. die Wohnung ab Januar neu zu vermieten, würdest Du dennoch die Januarmiete noch bezahlen. Auf diese Weise hättest Du zwei Monatsmieten gespart, wenn es klappt. Klappt es erst zu Anfang Februar, dann immer noch eine Miete gespart. Das dürfte die wirtschaftlichste Vorgehensweise sein. Viel Erfolg.