Halbe Kaution nach Trennung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lass dir von der Freundin das Geld geben. Vom Vermieter wirst du es nicht kriegen, da bei einem Mietvertrag mit mehreren Personen auch alle kündigen müssen.

muss ich jetzt eine Kündigung schreiben

Diese Kündigung wäre ohne die Zustimmung Deines Ex unwirksam...

Alles andere ist Absprache unter Euch und hat mit dem Vermieter und dem Mietvertrag nichts zu tun, die Beantwortung aller anderen Fragen erübrigt sich damit...

Tokiko 
Fragesteller
 09.06.2011, 20:31

also das ist so nicht richtig, aber die Zustimmung wird er mir eh geben da er sich schon jemand ins Haus geholt hat.

XtraDry  09.06.2011, 20:33
@Tokiko

also das ist so nicht richtig

Wenn Du das so genau (falsch) weißt...

aber die Zustimmung wird er mir eh geben

Dann ist's ja gut, denn ohne kommst Du aus dem Mietvertrag nicht raus...

Tokiko 
Fragesteller
 09.06.2011, 20:39
@XtraDry

Du zitierst gerne richtig? Nun ja ich denke ich habe keine weiteren fragen in deiner Thematik. ^-^

Tokiko 
Fragesteller
 09.06.2011, 20:50
@Tokiko

P.S. BGB § 543 Absatz 1

XtraDry  09.06.2011, 20:58
@Tokiko

Oh Mann, Du bist wirklich beratungsresistent, oder? In dem genannten Absatz des Paragraphen steht ausdrücklich "VertragsPARTEI", d.h. Vermieter( Alle!) oder Mieter (Alle!). Aber Du willst es anscheinend nicht verstehen und Dir sagen lassen, selbst von jemandem, der das seit 15 Jahren beruflich macht. Ok, dann flieg' halt auf die Klappe...

Dennoch ein Tipp: Lesen alleine bildet noch nicht, man muss das Gelesene auch verstehen...

Tokiko 
Fragesteller
 09.06.2011, 21:07
@XtraDry

Mein Ex ist ein Drogenabhängiger Idiot der mich und unsere Tochter schlecht behandelt hat und unser ganzes Geld zum Fenster raus geschmissen hat. Ein uneinsichtiger Lügner. Und er hat mich und sie (1 1/2) raus geschmissen. Also spare dir deinen Senf für die nächste Currywurst.

XtraDry  09.06.2011, 21:13
@Tokiko

Wie gesagt, mietrechtlich ist das irrelevant, mietrechtlich kommst Du ohne seine Zustimmung nicht aus dem Vertrag, und selbst mit der Zustimmung erhältst Du keine Kaution zurück (zumindest nicht vom Vermieter), wenn er trotzdem in der Wohnung bleibt, da hast Du absolut keine Chance...

Tokiko 
Fragesteller
 09.06.2011, 21:17
@XtraDry

Danke das war jetzt wirklich nützlich und das meine ich ernst. Gut da ich seine Zustimmung habe ist das abgehakt und das Geld an seine Schwester werde ich zur Hälfte ich aus eigener Tasche zahlen da es ihr meiner Meinung zusteht.

XtraDry  09.06.2011, 21:38
@Tokiko

Falls Dein Ex in der Wohnung bleibt, muss Deiner Entlassung aus dem Mietvertrag auch noch der Vermieter zustimmen, denn dies ist eine Änderung des bestehenden Mietvertrags, der ALLE VertragsPARTNER (man beachte den Unterschied zu -PARTEI) zustimmen müssen, damit sie wirksam wird. Ansonsten haftest Du auch weiterhin für die Miete...

anitari  10.06.2011, 12:30
@XtraDry

Oh Mann, Du bist wirklich beratungsresistent, oder?

DH

Was bist auch so böse und schreibst nicht was die Fragestellerin hören/lesen will;-)

XtraDry  10.06.2011, 13:26
@anitari

Du weißt doch: Ich bin gerne so böse und mache das extra... ;-)

Du kannst nicht ohne Einwilligung von Vermieter und Freund aus dem Vertrag. Die Kaution bleibt, wenn der andere in der Wohnung weiter lebt.

Wer hat denn die Kaution bezahlt?

Tokiko 
Fragesteller
 09.06.2011, 20:27

Also für alle, die Kaution hat seine Schwester bezahlt und wir sollten diese zurück zahlen. Da meine sozialen Gelder mit seinen verrechnet waren und auf sein Konto gingen war es an ihm die monatliche summe an seine Schwester abzutreten was er aber nicht getan hat, da ich seine Schwester aber sehr gerne hab möchte ich sie nicht ohne das stehe lassen und wenigsten meine Hälfte zurück zahlen.

@ kaesefuss: wenn ich mich von ihm getrennt habe, und das weiß Gott aus guten gründen, brauche ich niemanden`s Einverständnis, da reicht eine einseitige Kündigung.

XtraDry  09.06.2011, 20:31
@Tokiko

wenn ich mich von ihm getrennt habe, und das weiß Gott aus guten gründen, brauche ich niemanden`s Einverständnis, da reicht eine einseitige Kündigung.

Wolltest Du jetzt hier Rat, oder nicht??? Man sollte auf die hier gegebenen Ratschläge hören und so etwas nicht schreiben, wenn man vom Mietrecht offensichtlich gar keine Ahnung hat. Die Trennung von Deinem Ex interessiert mietrechtlich absolut und überhaupt gar nicht und hat keinerlei Relevanz, Ihr seid und bleibt gemeinsame Mieter...

Tokiko 
Fragesteller
 09.06.2011, 20:33
anitari  10.06.2011, 12:18
@Tokiko

da reicht eine einseitige Kündigung.

Einseitig ja, aber mit Unterschrift beider Hauptmieter. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam.

muss ich jetzt eine Kündigung schreiben.

Die unwirksam ist wenn sie nicht beide Hauptmieter aussprechen und unterschreiben.

Steht mir da die Hälfte zu?

Kommt drauf an wer sie gezahlt hat. Allerdings, das weißt Du sicher, wird die Kaution erst nach Ende des Mietverhältnisses ausgezahlt. Aber nicht zwingend sofort. Bestehen noch offene Forderungen kann der Vermieter einen Teil der Kaution bis zur Begleichung einbehalten und/oder mit der Kaution verrechnen. Um das zu prüfen hat er bis 6 Monate Zeit.

Ich meine er zieht ja nicht aus und eine "Freundin" von uns zieht statt meiner ein. Dahingehen müsste der Mietvertrag geändert werden

Ist das mit dem Vermieter abgesprochen bzw. hat seine Zustimmung gegeben?

Wenn nicht, vergeßt es!