Muss ich wirklich Kassen und Inventurdifferenzen bezahlen?

9 Antworten

red emit der Bezirksleitung, vielleicht könnt ihr was regeln, ansonsten würd ich rechtliche Schritte einleiten und zumindest mal mit nem Anwalt darüber reden, ob das Sinn macht!

Wenn drei Leute Zugriff auf die Kasse haben,kann man dich nicht allein für ein Manko in der Kasse haftbar machen.Das Gleiche gilt für die Inventurdifferenz,die unter den geschilderten Umständen nicht außergewöhnlich ist.

Sollte dir etwas vom Gehalt abgezogen werden,beantrage beim Arbeitsgericht,dass man den Ex-Arbeitgeber zur Restzahlung deines Gehaltes verklagen möge.Das geht auch ohne Anwalt.

Aber du kannst dich natürlich auch an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

Da hast Du sicherlich Chancen, wenn Du für alles Zeugen aufführen kannst. Wende Dich mal an einen Anwalt!

Wie wird das denn generell gehandhabt? Also bist du da eine Ausnahme, oder müssen andere auch Kassendifferenzen bezahlen?

Prinzipiell bestünde die Möglichkeit, dass du das bezahlen musst, nämlich dann, wenn du einen besonderen Aufschlag auf den Lohn bekommst, der sozusagen als Versicherung fungiert. Das Ganze nennt sich Mankogeld.

Allerdings ist dein Fall ein bisschen verworren, grade deswegen, weil die Kasse von allen bedient wird und du als einziger bezahlen sollst usw. An deiner Stelle würde ich mir da professionellen Rat von einem Anwalt holen.

Da Du ja bereits gekündigt hast, ist das sonst daraus mögliche Problem weg. Also wehre Dich mit allen gebotenen Mitteln gegen das Verlangen des ncoh, oder gehabten AG´s. Eigentlich müsstest Du vor jeden AG-Richter Recht bekommen.

Ob Du das aber ohne REA schaffst ??? Aber da könnte ein Beratungsschein und ggf. PKH, welche aber nur ein REA beantragen kann, hilfreich sein.