Muss ich für das Minus in meiner Kasse zahlen?

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Der Chef labert Bullenkot.

Arbeitnehmer haften nicht für Kassendifferenzen, es sei denn diese sind nachweislich grob fahrlässig zustande gekommen (z.B. Kassenlade offen gelassen und weggegangen).

Bei mittlerer Fahrlässigkeit könnte eine anteilige Haftung in Frage kommen.

Beweislast liegt immer beim Forderungssteller, in diesem Fall dem Arbeitgeber.

Sollte er es dir vom Lohn abziehen, solltest du ihn abmahnen und arbeitsrechtliche Schritte androhen.

Was steht in deinem Vertrag drin (ist er überhaupt gültig? Du bist nur beschränkt geschäftsfähig.)?

Grundsätzlich gilt, dass der Kassierer nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet. Vergreifen oder Vertun ist leichte Fahrlässigkeit, da haftet der Kassierer nicht!! Der Kassierer ist nicht in der Pflicht, nachzuweisen, dass er nur leicht fahrlässig gehandelt hat, der Arbeitgeber ist in der Pflicht dir die grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen (klappt in der Praxis so gut wie nie). 

Gibt es aber in deinem Vertrag eine sog. "Mankoabrede", dann haftest du. Allerdings steht dir für dieses Risiko eine zusätzliche regelmäßige Zahlung des Arbeitgebers zu. Eine mündliche Festlegung, wie der Chef anführt, ist nicht gültig. 

Die Drohung mit der Diebstahlsanzeige ist ein Witz, ein Versuch, dich ins Bockshorn zu jagen. Lass ihn dich doch anzeigen, passieren wird nichts. 

Langer Rede kurzer Sinn: du haftest nicht oder nur dann, wenn du zusätzliches Geld für evtl. Verluste bekommst. Lass dich nicht von deinem Chef einschüchtern.

Super danke! also soll ich jetzt erst einmal nichts tun oder?

@BraucheRat5000

Na ja, ich würde zumindest das komplette ausstehende Gehalt fordern und die Haftung für das Manko ablehnen. 

Ganz wichtig: Hast du von Anfang bis Ende der Schicht allein an der Kasse kassiert? Wenn ich hier so in den Läden schaue, sehe ich ziemlich oft, dass verschiedene Leute an einer Kasse kassieren - z. B. wenn man einer auf Toilette muss, setzt sich dann eben die 5 min jemand anderes an die Kasse.....

Nein es hat auch mal meine Chefin übernommen kurz...

@BraucheRat5000

Naja, und schon bist du doch aus der Nummer raus. Wie will man dir denn nun beweisen, dass der Fehler dir und nicht deiner Chefin passiert ist.....?! Niemand ist fehlerfrei - und das gilt auch für Chefs.

Schwierig. Wenn es keinen ordentliche Arbeitsvertrag gibt. Mal anders herum aufgerollt. Wenn es keinen förmlichen Arbeitsvertrag gibt, fällt mir das Wort Schwarzarbeit ein. 

Und überhaupt glaube ich nicht, dass wenn Geld am Ende in der Kasse fehlt, dass Du das ausgleichen musst. Dafür sollte der Laden eigentlich versichert sein. Ich meine wenn ich z.B. auf Arbeit etwas kaputt mache- unbeabsichtigt natürlich (Werkzeug, Material...), brauche ich das auch nicht bezahlen.

An Deiner Stelle würde ich dort sofort aufhören!

Ich höre jetzt auch auf, aber davor muss ich für das Geld aufkommen, was ich einfach nicht einsehe!

@BraucheRat5000

Das kannst Du beim Arbeitsgericht einklagen !

@Lumpazi77

Würde ich auch so machen. Aber wegen hundert Euro...? und mal ganz davon abgesehen, sie ist 17. Und somit noch gar nicht voll geschäftsfähig. 

@Lumpazi77

Glaubst du das funktioniert? Ist halt schon ziemlich riskant...

@ElacFan

Also was soll ich deiner Meinung nach tun?

@BraucheRat5000

was ist riskant? das u.U. heraus kommt das du schwarz gearbeitet hast? ich meine der aufwand mit einer klage ist schon hoch. so hart es klingt, sieh es als lehrgeld an.

@ElacFan

schwarz gearbeitet hast

Das ist völliger Unsinn!

Wenn es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt, hat das überhaupt nichts mit "Schwarzarbeit" zu tun!

Erstens ist die Schriftform für Arbeitsverträge nicht vorgeschrieben (es gibt auch mündliche oder durch entsprechendes handeln entstandene).

Zweitens liegt Schwarzarbeit nur vor, wenn vorgeschriebene  Sozialabgaben und Steuern vom Entgelt durch den Arbeitgeber nicht abgeführt werden.

Wenn es keinen förmlichen Arbeitsvertrag gibt, fällt mir das Wort Schwarzarbeit ein.

Arbeitsverträge unterliegen keinem Formerfordernis. Wenn der Arbeitnehmer die entsprechenden Unterlagen beibringt ist er seiner Schuldigkeit nachgekommen.

Kein schriftlicher Arbeitsvertrag heißt das BGB gilt.