Muss ich wenn ich 1 Tag zuhause bleibe wegen Krankheit ein Ärztliches atest b. arbeitgeber Vorlegen

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es gibt sogenannte "ko-tage" (krank ohne krankenschein), die man im monat bis zu 3x nutzen kann und darf. für diese 3 tage darf der ag keinen schein verlangen. allerdings kann er wenn diese tage tatsächlci regelmäßig jeden monat genommen werde, eine vorstellung beim betriebsarzt oder d- arzt "anordnen".

Chianti  05.02.2010, 12:50

wie kann eine solche falsche antwort "Hilfreich" sein? wohl nur weil sie dem fragesteller am besten passen würde! Im arbeitsvertrag findest du die antwort! der arbeitgeber kann verlangen, dass du selbst bei nur einem krankheitstag eine ärztliche krankschreibung vorlegst ..... machst du das nicht, riskierst du eine - ggf. fristlose - kündigung

zierfisch1  05.02.2010, 12:54
@Chianti

Richtig @Chianti

Kleinsorge  05.02.2010, 12:57
@zierfisch1

Chianti hat recht. Peter Kleinsorge

Sunny7777  05.02.2010, 13:03
@Kleinsorge

chaotinjs der Name ist Programm und die Antwort vollkommen danben und falsch.

chaotinjs  06.02.2010, 00:31
@Sunny7777

dann schaut mal in die gesetzbücher...

chaotinjs  06.02.2010, 00:37
@Chianti

"(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden ... erst informieren und dann kommentieren.

Chianti  06.02.2010, 21:03
@chaotinjs

das bedeutet doch lediglich, dass SPÄTESTENS am dritten tag eine krankmeldung abzugeben ist. unberührt davon bleibt doch das recht des arbeitgebers bereits für den ERSTEN tag des fehlens aus gesundheitlichen gründen eine solche bescheinigung zu verlangen!

Kleinsorge  06.02.2010, 21:20
@Chianti

@chaotinis: Sie sollten den Gesetzestext ganz lesen. Etwas später heisst es dort dass der Arbeitgeber berechtigt ist die AU-Bescheinigung früher zu verlangen.

Ihre Antwort lautete:

es gibt sogenannte "ko-tage" (krank ohne krankenschein), die man im monat bis zu 3x nutzen kann und darf. für diese 3 tage darf der ag keinen schein verlangen. allerdings kann er wenn diese tage tatsächlci regelmäßig jeden monat genommen werde, eine vorstellung beim betriebsarzt oder d- arzt "anordnen".

Diese Antwort mag vielleicht für die Firma in der Sie arbeiten zutreffen. Dies ist jedoch nur ein Einzelfall und deshalb nicht zu verallgemeinern.

Wenn Sie geschrieben hätten bei uns ist das so geregelt, hätte ich Ihre Antwort nicht kommentiert.

Für den Fragesteller ist Ihre Antwort nicht hilfreich, da die Wahrscheinlichkeit dass dies auch in der Firma des Fragestellers so gehandhabt wird, nur sehr klein ist.

Peter Kleinsorge

chaotinjs  07.02.2010, 00:55
@Kleinsorge

in großbetrieben wird es so geregelt. (TVÖD 2007) kleinbetriebe haben (können) dann sonderregelungen zur anwendung bringen, und das wird übrigens auch nicht im arbeitvertrag festgehalten. ferner habe ich mich nicht dazu geäußert, dass der ag bereits früher einen krankenschein verlangen "kann", denn dass war auch nicht die frage. auch ist SPÄTESTENS unzutreffend. es steht eindeutig geschrieben nach 3 tagen ist eine bescheinigung beizubringen.

Kleinsorge  07.02.2010, 20:10
@chaotinjs

Ihre Erklärungsversuche retten Ihre Antwort nicht.

In Großbetrieben gilt nicht zwangsläufig TVÖD 2007, viel mehr ist dies der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst und der gilt in den meisten Unternehmen der freien Wirtschaft nicht. Die Frage war ob der Arbeitnehmer ein Attest vorlegen muss, wenn er einen Tag zu Hause bleibt.

Auch wenn Sie nicht recht haben, Sie können von mir aus gerne bei Ihrer Meinung bleiben.

Peter Kleinsorge

Chianti  08.02.2010, 09:20
@Kleinsorge

Richtig, DH ..... erschreckend, dass sich immer wieder die Halbwissenden zu Wort melden und dann auch noch fast streiten möchten.

Das hängt hängt ganz und gar vom Arbeitsvertrag ab.

Gemäß §5 Absatz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz ist der Arbeitnehmer verpflichtet ab dem dritten Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit, dem Arbeitgeber eine ärztliche Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorzulegen.

weiter heisst es dort allerdings auch:

Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/entgfg/gesamt.pdf

Wenn der Arbeitgeber es per Anweisung verlangt, dann muss die AU-Bescheinigung schon ab dem ersten Tag vorgelegt werden. Dies kann beispielsweise per Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung geregelt sein.

Es müsste Ihnen also durch den Arbeitgeber angewiesen worden sein, falls nicht gilt die 3 Tage Regelung.

Im Zweifel ist es sinnvoll die AU-Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag vorzulegen, damit geht man jedem Ärger aus dem Weg.

Peter Kleinsorge

Ich habe immer vorab per FAX meine Attest vom Arzt zum Arbeitgeber rübergefaxt und anschliessend hingeschickt! Ich hatte nie ärger gehabt und zu dem finde ich es auch O.K.

Ja, oder Du kriegst es nicht bezahlt