Darf ein Arbeitgeber sich erkundig machen z.b. Krankheit, etc.....

15 Antworten

Natürlich darf er das. Die dürfen ihm aber keine Auskunft geben.

Nein, darf er nicht. Er kann aber verlangen, dass Du Dich von einem anderem Arzt untersuchen lassen, wenn er Zweifel an Deiner Krankheit hat. Dies geht über Deine Krankenkasse, und die weist Dir dann auch den neutralen Arzt zu. Ferner darf weder die Krankenkasse noch Dein Arzt ein Ton über Deine Krankheit sagen.

Krankschreibung ist Krankschreibung. Ein Grund ist durch den Erkrankten nur in ganz besonderen Fällen anzugeben, z. B. wenn absehbar ist, dass er sehr lange ausfällt und der Arbeitgeber Ersatz für diese Zeit einstellen muss.

Die Kasse oder der Arzt darf nichts - ohne Befreiung von der Schwiegepflicht - sagen.

Er dürfte maximal bei der KK anfragen, ob die erneute Erkrankung dieselbe ist wie sie bereits früher schonmal war. Spielt beispielsweise eine Rolle bei der Lohnfortzahlung, die der AG ja 6 Wochen lang bei ein und derselben Erkrankung durchführt. Die KK darf bzw. muss sogar da aber nur ja oder nein sagen, die genaue Erkrankung darf nicht erwähnt werden.

Ist es eine erneute Erkrankung, zahlt der AG auch erneut 6 Wochen Lohnfortzahlung. Ist es dieselbe Erkrankung wie eine frühere (innerhalb eines 2-Jahreszeitraumes), zahlt er nur noch solange Lohfortzahlung, bis die 6 Wochen voll sind.

Hallo kunterbunt23,

bei der Prüfung der Vorerkrankungen gibt es eine 6- und eine 12-Monatsfrist (aber keine 2-Jahresfrist).

http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html

Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann der MDK eingeschaltet werden.

Gruß

RHW

auf keinen fall !

es gilt die ärztliche schweigepflicht. nur über die dauer darf ich informationen bekommen , aber denke nicht mal dies bekommt man bei jedem arzt raus..