Kann mir mein Arbeitgeber ein Ärztliches Attest ablehnen?

5 Antworten

Die Frage ist doch eher ob Du mit diesem Attest Deinen arbeitsvertraglichen Pflichten nachkommen kannst.

Ein Attest "ablehnen" kann der AG nicht aber ob Dir das etwas nutzt?

 

 


 

Hab mir überlegt zum Arzt zu gehen und mir ein Attest geben zu lassen so
das ich nicht mehr auf diese Position aus gesundheitlichen Gründen
nicht mehr eingesetzt werden darf.

Nun, da wird der Arzt wohl eine Menge Untersuchungen machen müssen, um festzustellen, worin nun der konkrete Zusammenhang zwischen Arbeit auf dem Vorfeld und Kopfschmerzen besteht. Und wenn er einen solchen Zusammenhang feststellt, dann kann er das auch attestieren. Ob Du mit einem solchen Attest für Deinen Arbeitgeber dann noch tragbar bist, ist ein anderes Problem. Eventuell wird der Arzt Dir auch raten, zu kündigen und einen anderen Job zu suchen.

Was ist denn die Ursache für diese Kopfschmerzen?

Klar, kannst Du Dir ein Attest holen, aber was nützt Dir das?

Wie Hexle2 schon schrieb, stellt sich dann die Frage, ob Du dann deinen arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nachkommen kannst?

Hast du im Vertrag eine Stellenbeschreibung, bzw. gehört diese Außentätigkeit zu deinen vertraglichen Verpflichtungen?

Wenn ja, stellt sich die Frage, ob Du generell für diese Stelle geeignet bist?

Wenn der Arzt dir ein Attest ausstellt, muss der Arbeitgeber das auch akzeptieren. Es kann halt sein, dass du dann gehen musst, weil der Arbeitgeber dich dafür eingestellt hat und du den Beruf jetzt nicht mehr ausüben kannst. Dein Arbeitgeber ist nicht verpflichtet seine Arbeit zu ändern für dich.
Als Beispiel: Wenn angehende Bäckerlehrlinge eine Mehlallergie bekommen, müssen sie einen anderen Beruf ausüben.

Familiengerd  06.06.2017, 13:00

Es kann halt sein, dass du dann gehen musst, weil der Arbeitgeber dich dafür eingestellt hat und du den Beruf jetzt nicht mehr ausüben kannst.

Das alleine reicht als Grund für eine Kündigung noch längst nicht aus!

Weitere entscheidende Voraussetzung wäre, dass der Arbeitnehmer auch anderweitig - gegebenenfalls sogar nach einer dem Arbeitgeber zuzumutenden Umschulung/Fortbildung - nicht einzusetzen wäre.

Kitharea  07.06.2017, 08:02
@Familiengerd

Das bezweifle ich - wenn ich Bäckerlehrling bin und der Lehrling vom Mehl krank wird, kann ich ihn auch nicht als Verkäufer arbeiten lassen, weil das per se ein anderer Vertrag wäre - den kann ich ihm zwar anbieten - vielleicht muss ich das auch, aber es ist per se nicht bindend. Die Bedingung "wenn es keine andere Möglichkeit gibt" heißt genau das. Es kann schwerlich sein, dass ein Arbeitgeber seine Aufgabengebiete umbauen muss, wegen eines Mitarbeiters der halt sozusagen Pech hat.

Familiengerd  07.06.2017, 12:58
@Kitharea

Bezweifeln kannst du, so viel Du willst - das ändert nichts daran, dass der Arbeitgeber alles ihm (und dem betroffenen Arbeitnehmer) Zumutbare unternehmen muss, um eine krankheitsbedingte Kündigung zu vermeiden: Eine Kündigung ist immer die ultima ratio!!

Aber selbstverständlich: Wenn es keine Möglichkeiten gibt, dann gibt es sie eben nicht.

Es kann schwerlich sein, dass ein Arbeitgeber seine Aufgabengebiete umbauen muss, wegen eines Mitarbeiters der halt sozusagen Pech hat.

Das hat auch keiner behauptet!!

Warum klärst du nicht erst einmal die Ursache ab anstatt gleich mit einem Attest zu kommen?

Je nachdem was dein Arbeitsvertrag beinhaltet kann dein AG dich kündigen, wenn er dich nicht mehr so einsetzen kann wie er vorgesehen hat.

Wenn man Einschränkungen hat, passt man sich mit dem Arbeitsplatz an und versucht nicht den AG zu zwingen sich anpassen zu müssen. Das geht meist nicht gut aus.

Familiengerd  06.06.2017, 12:58

Je nachdem was dein Arbeitsvertrag beinhaltet kann dein AG dich kündigen, wenn er dich nicht mehr so einsetzen kann wie er vorgesehen hat.

Das alleine reicht als Grund für eine Kündigung noch längst nicht aus!

Weitere entscheidende Voraussetzung wäre, dass der Arbeitnehmer auch anderweitig - gegebenenfalls sogar nach einer dem Arbeitgeber zuzumutenden Umschulung/Fortbildung - nicht einzusetzen wäre.

maja0403  06.06.2017, 13:05
@Familiengerd

Ein AG wird sicher nicht so dumm sein und mit der Begründung Krankheit kündigen.

Familiengerd  06.06.2017, 13:09
@maja0403

Irgend eine Begründung wird er angeben müssen, wenn sich ein Arbeitnehmer gerichtlich gegen die Kündigung wehrt - und das wird der Arbeitnehmer unter Umständen (bei einer ungerechtfertigten Kündigung) tun müssen, um beim Anspruch auf Arbeitslosengeld keine Sperre zu riskieren.