Muss ich nach einer eigens getätigten Kündigung ein angefertigtes Jahresgeschenk bezahlen?
Hallo liebes Team,
leider habe ich dazu nichts im Internet gefunden. Und zwar arbeite ich in einem Unternehmen, das bestimmte Dinge herstellt und verkauft. Wir Mitarbeiter bekommen einmal im Jahr eine eigene Version die angefertigt wird und wir dann tragen können, was natürlich auch eine gute Werbung ist. Dies steht aber weder im Vertrag noch sonst wo und ist freiwillig.
Mein "Gegenstand" ist fertig geworden nachdem ich gekündigt hatte. Habe es also nicht zu Gesicht bekommen. Mein Chef hat es nämlich dann versteckt. Es ist individuell und auch mit einer Gravur versehen. Ich kann leider nicht genau sagen worum es geht, weil mein Chef unberechenbar ist und ich nicht will dass er vielleicht durch Schlagwörter heraus bekommt, was ich hier treibe.
Meine Frage lautet nun, ob ich das ganze bezahlen muss, wenn nirgendwo was steht? Ich will diesen doofen Gegenstand auch gar nicht mehr haben und schon gar nicht Werbung machen nachdem ich so gemobbt wurde, so dass ich krank geworden bin.
Freue mich sehr auf Rückmeldungen
3 Antworten
Geschenke muss man weder bezahlen, noch annehmen. Und wenn dir der Chef das so oder so nicht raus rücken will, hat sich die ganze Sache doch schon bereits erledigt.
Ich hoffe es ist auch so. Vielen lieben Dank für die Rückmeldung.
Das ist eine freiwillige Leistung des Unternehmens. Du hast nach deiner Kündigung zwar keinen Anspruch mehr darauf, es geschenkt zu bekommen, musst aber auch nicht dafür bezahlen.
Ein Geschenk muss man nicht bezahlen.