Muss ich meiner Mutter so viel Unterhalt zahlen?

7 Antworten

Mach deiner Mum mal klar, dass umgekehrt ein Schuh draus wird.

Du bist volljährig und könntest z.B. ausziehen. Dann könntest du das Kindergeld auf dich überleiten lassen.

Beide Elternteile wären barunterhaltspflichtig. Bei dem angegebenen Einkommen wäre deine Mum dir round about etwa 300€/mtl schuldig, so du Einzelkind bist.

Du hättest dann folgende Einkommen:

Kindergeld 204,00 €

Unterhalt Vater 330,00 €

Unterhalt Mutter 300,00 €

Nebenjob 450,00 €

Gesamt 1280,00 €

Davon könnte man sich ein günstiges WG-Zimmer leisten.

Das erzähle deiner Mum mal ganz beiläufig. Und wenn Sprüche kommen "Ich zahle aber nix", dann ebenso freundlich aber sachlich (nicht drohen!) erklären, dass du das Ganze auch einklagen könntest und das, wenn sie nicht zahlt, dann zwangsweise regelmäßig via Lohnpfändung kassiert würde.

Biete ihr an, dass du freiwillig Kostgeld abgibst. Da die Mutter ohnehin derzeit schon das Kindergeld erhält, biete on Top noch 150,00 € an. Der Rest ist deines!

berlina76  31.03.2020, 21:56

ü18 ist Eigenverdienst auf den Unterhalt anrechenbar. Zudem muß der Auszug begründet sein, ansonsten entfällt die Barunterhaltspflicht von Mama.

Kessie1  31.03.2020, 22:20

Dein Grundgedanke stimmt, aber die Rechnung ist falsch. Das bereinigte Netto beider Elternteile ist maßgeblich für den Bedarf des Kindes. Da der Vater zur Zeit alleine um die 330 Euro zahlt, ist davon auszugehen, dass er max. 1900 bereinigtes Netto hat. Da gequotelt wird, zahlt er unterm Strich jetzt auf jeden Fall weniger als vorher, da nun auch die Mutter zahlen muss und das Kindergeld zudem voll angerechnet wird.

Ich habe nicht ganz verstanden, deine Mutter behält den Kindesunterhalt und das Kindergeld und du sollst von deinem Verdienst 300 Euro abgeben?

Wenn ja, kannst du mit deiner Mutter etwas anderes aushandeln, vielleicht lässt sie sich auf 150 Euro ein.

Es geht ja nicht nur um Essen und Trinken, das Leben ist nun mal nicht günstig, würdest du alleine wohnen, wusstest du wie hoch die Kosten sind.

berlina76  31.03.2020, 22:00

Nein, der Kindesunterhalt geht an den Fragesteller. Der soll also vom Kindesunterhalt und Eigenverdienst 300 € an Mama abdrücken.

Was ich für vollkommen angemessen halte.

vanillaxoxo  31.03.2020, 22:07
@berlina76

Ah, ok. Ja, das ist angemessen. Man könnte die Summe vielleicht auf 200 Euro runterhandeln aber das ist dann sehr in Ordnung.

OK, dann dröseln wir das mal auf:

du bist 18, volljährig, Schüler, wohnst bei der Mutter und ich nehme an, du bist unverheiratet.

Im Unterhaltsrecht bist du ein volljähriges privilegiertes Kind. Ab 18 sind BEIDE Elternteile barunterhaltsverpflichtet. Also nicht nur dein Vater, sondern deine Mutter ebenso. Dein Bedarf errechnet sich anhand des bereinigten Nettoeinkommens beider Elternteile.

Du solltest also mal schnellstens zum Jugendamt gehen und dort deinen Anspruch errechnen lassen.

Da du noch Zuhause wohnst, kann deine Mutter bestimmen, wie sie dir ihren Anteil zukommen lässt. In Bar oder als Kost und Logis. Was sie aber nicht kann und was auch keinen Sinn macht: auch noch fordern, dass du deinen Teil vom Vater ab gibst und zudem auch noch obendrauf das Kindergeld einbehält, da es rechnerisch ebenfalls dir zusteht. Einen "stimmigen" Teil an Kost und Logis darf sie gerne fordern.

Lasse uns mal eine kleine Rechnung aufmachen:

Dein Vater hat ein bereinigtes Nettoeinkommen in Höhe von 1800 Euro. Deine Mutter in Höhe von 2500. Macht zusammen also:4300 Euro.

Ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle:

Bedarf liegt bei 721 Euro inkl. Kindergeld.

Also zieht man 204 Euro ab (überlassen wir mal deiner Mutter für Kost und Logis):

721 - 204 = 517 Euro

Rechnung:

Vater= 1800 - 1400 (Selbstbehalt) = 400

Mutter= 2500 - 1400 = 1100

Sie haben zusammen also 1500

Rechnung:

Vater: 400 * 517/1500 = 137,87 Euro

Mutter: 1100*517/1500 = 379,13 Euro

Aha! Neue Ausgangsposition! zudem die Ansage: als Schüler musst du nebenbei nicht arbeiten. Das Geld verbleibt bei dir!

Bedeutet: du hast 719 Euro plus 450 Euro. Sie hat ja schon die 204 Euro Kindergeld einbehalten und möchte nochmal 330 Euro???? Nun, sie "schuldet" dir 379,13 Euro. Also gibt sie dir die Differenz in Höhe von 49,13 Euro und du behältst die 137,87 Euro vom Vater und deine 450 Euro... Damit hat sie dann satte 204 + 330 Euro für Essen und Wohnen...

Vielleicht ist diese Rechnung für sie besser zu verstehen???

Deine Mutter übersieht ganz einfach, dass sie genauso in der Pflicht ist. Und das dein Vater seit dem 18.ten Geburtstag viel zu viel bezahlen wird und hoffentlich auch bald drüber stolpert.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf

vanillaxoxo  31.03.2020, 22:10

Das KG steht den Eltern zu, nicht der Kindern. So lange sie bei ihren Eltern leben.

Kessie1  31.03.2020, 22:11
@vanillaxoxo

Ändert nichts daran, dass es in der Bedarfsrechnung als Summe dem Kind zuzuschreiben ist...

vanillaxoxo  31.03.2020, 22:18
@Kessie1

Nicht solange das Kind zu Hause lebt.

Die Mutter versorgt den FS, wenn ich richtig verstanden habe.

Kessie1  31.03.2020, 22:33
@vanillaxoxo

Darum geht es nicht! Es geht darum, dass die Summe des Kindergeldes rechnerisch im Bedarf des Kindes steckt.

Der Bedarf in dem Beispiel oben liegt bei 719 Euro. Darin ist enthalten auch 204 Euro, welches "zufällig" die Summe des Kindergeldes ist. Diese Summe wird vorab abgezogen vom Bedarf. In der Theorie könnte die Mutter dem Kind jetzt 204 Euro geben und von ihm gleich mal 204 Euro fordern für Kost und Logis. Das das Kindergeld eine steuerliche Entlastung für die Eltern darstellt, steht außer Frage. Aber im Falle des Auszuges, wenn das Kind z.B. auswärts eine Ausbildung macht, könnte das Kind die Summe 204 (also genau die Höhe des Kindergeldes) für sich beanspruchen. Ändert immer noch nichts am Grundgedanken der steuerlichen Entlastung.

Würde man die Summe von 204 in der Gesamtbedarfssumme belassen, dann käme gequotelt ein anderer Wert für jeden Elternteil heraus. Und genau das verhindert man damit dass man die Summe gleich abzieht. Es ist immer eine Sache zwischen Mutter und Kind, ob sie diese 204 nun möchte oder nicht. Das muss den Vater nicht interessieren, da sein Anteil sich durch den Abzug des kompletten Kindergeldes bereits reduziert hat. In der Praxis geben die wenigsten Elternteile auch dieses Geld an das Kind, sondern behalten es eben gleich ein um das umständliche Hin-und Hergeschiebe von Geld zu vermeiden.

Würde nur die Mutter von den 204 Euro Kindergeld profitieren, weil sie zufällig das Kindergeld bekommt, dann wäre der Vater rechnerisch benachteiligt, wenn der Bedarf des Kindes dennoch bei 719 Euro bleiben würde.

vanillaxoxo  31.03.2020, 22:38
@Kessie1

In der Praxis kann der FS ausziehen, er wird schnell merken wie teuer das Leben wirklich ist.

Kessie1  31.03.2020, 22:48
@vanillaxoxo

Ja, aber auch darum geht es nicht ;-). Und würde er ausziehen, dann kann die Mutter sagen: nö, ich unterstütze das nicht finanziell, da du hier Kost und Logis bekommst. Gerade in den Fällen, wo es finanziell eng ist bei Mutti (was hier nicht mal gegeben ist) und der finanzierte Auszug sie unterm Strich mehr kostet.

In dem Fall hier geht es um die Verhältnismäßigkeit. Mutti hat schon das Kindergeld, Vater zahlt mehr als er müsste (davon gehe ich mal stark aus bei den jetzigen 330 Euro) und Mutti vergisst, dass sie auch zahlen müsste. Wenn meine angenommene Rechnung halbwegs stimmt, dann bezahlt Papa nämlich plötzlich um die 200 Euro weniger als jetzt! Also was möchte Mutti eigentlich? Sie hat bei dem Verdienst nun die Hauptlast zu tragen. Und wenn sie ihren Teil (mit den angenommen 370 irgendwas) plus dem Kindergeld einbehält, dann hat sie 570 Euro für Wohnen und Essen. Aber dennoch bleiben die 450 Euro dem Kind plus Papas Anteil... Viele Mütter vergessen gerne, dass ab 18 Schluss ist mit den einseitigen Unterhaltszahlungen vom Vater. Und das muss Mutti jetzt mal schonend beigebracht werden... Und mal im Ernst: sie zahlt 370 Euro... Das kann sie in dem Fall auch, wenn das Kind nun sagt: tschüß. Denn dann bekommt das Kind ALLES, wenn es einen Richter findet, der sagt: Bestimmungsrecht schön und gut, aber in dem Fall eher nö. Denn dann hätte das Kind 719 Euro plus 450 Euro... Davon geht schon mal was... Und mit etwas Glück winkt der Richter auch die pauschalen 860 Euro durch. Dann wären es sogar 860 Euro plus 450 Euro. Davon kann man durchaus leben als junger Mensch...

vanillaxoxo  31.03.2020, 22:54
@Kessie1

Nochmal, er kann jederzeit ausziehen wenn ihm etwas nicht passt. Mutti wird nichts dagegen haben.

Kessie1  31.03.2020, 22:56
@vanillaxoxo

Das weiß man doch gar nicht?! Zumal die Mütter, wenn sie erkennen, dass ihnen ja plötzlich Geld fehlt, weil der Vater weniger zahlen muss als vorher, es nicht unbedingt begrüßen, dass die Kids ab 18 auch noch ausziehen wollen... Aber FS kann Mutti natürlich gerne fragen, ob er ihren Anteil bei Auszug bekommt (oder es mit einer Klage gegen sie versuchen).

vanillaxoxo  31.03.2020, 23:44
@Kessie1

Wieso sollte ihr Geld fehlen? Sie verdient nicht schlecht und die Kosten für den Sohn fallen weg. Daran wird sie sich sicher nicht stören. Erst recht nicht wenn der Sohn mit Klage droht...

Kessie1  01.04.2020, 07:50
@vanillaxoxo

In diesem Fall fehlt es ihr tatsächlich an nichts. Aber an ihrer Rechnung sieht man schon, dass es ihr doch wichtig ist, dass das Kind 300 Euro abgibt plus Kindergeld, welches sie ja auch noch hat. Vielleicht fehlt es doch? Aber wie dem auch sei: FS muss sich halt erstmal darum kümmern, dass er errechnen lässt wer wirklich was zahlen müsste. Ist ja auch nur fair, wenn der Vater nicht monatelang aus Unkenntnis zu viel zahlt.

sassenach4u  01.04.2020, 08:49
@vanillaxoxo

Der Sohn kann gern mit Klage drohen, jedoch wird das Familiengericht ihn´m schnell klar machen, dass er nichts von der Mutter zu erwarten hat. Wie Kessie1 schon richtig schreibt: sie bietet Unterkunft und Verpflegung, damit erfüllt sie irhen Teil der Unterhaltspflicht. Möchte der FS das nicht mehr in Anspruch nehmen, darf er sich, wenn es keine schwerwiegenden Gründe für die Notwendigkeit eines Auszuges gibt, selbst verdienen. Urteile dazu gibt es schon. Schwerwiegende Gründe wären innerfamiliäre Probleme, die einen Auszug erforderlich machen oder z.b. die Ausbildung an einem anderen Ort.

Kessie1  01.04.2020, 08:56
@sassenach4u

Da wäre ich mir in dem Fall gar nicht mal so sicher, da Mutti sich leisten kann zumindest ihren Teil zu zahlen, da sie eben nicht am Hungertuch nagt. Aber FS sollte generell erstmal der Mutter die Rechnung aufmachen. Vielleicht wird Mutti dann etwas entspannter, wenn er ihr anbietet ihre 370 (angenommen, vielleicht etwas weniger) Euro zu behalten und das Kindergeld. Da bleiben ihr ja fast 600 Euro für Kost und Logis. Das ist, zumindest für mein Empfinden, mehr ausreichend für einen Schlafplatz und ab und an was zu essen.

Vielleicht hätte das Kind in diesem Fall tatsächlich Erfolg mit einer Klage. Je nachdem welches Gericht und welchen Richter er erwischt. Aber man weiß es eben leider im Vorwege nie...

vanillaxoxo  01.04.2020, 15:18
@sassenach4u

Du hast etwas falsch verstanden... Guck nochmal.

Ab 18 ist dein Eigenverdienst Anrechenbar.

Durch deine Ausbildung sind deine Eltern Unterhaltspflichtig, dein Vater in Bar, deine Mutter in Naturalien.

Jetzt stellt sich die Frage, wieviel sie wirklich fordern kann.

Wenn du nicht mehr bei deinen Eltern Wohnen würdest ständen dir insgesamt mindest 850 € zu. Kindergeld und Eigenverdienst zusammen sind schon 650 € dir würden von deinen Eltern also nur noch knapp 200 € und ein Wenig nicht anrechenbare Freibeträge zustehen ich schätze mal das du auf 400 € von beiden Elternteilen kommen würdest, also knapp 1000 € hättest, wenn ein Auszug nötig währ.

Davon mußt du Miete und Lebensmittel und Hygienemittel kaufen. Wenn deine Mutter jetzt deine Lebensmittel zahlt und zudem das Kindergeld erhält würde das in etwa dem entsprechen, was sie dir an Unterhalt und Kindergeld zukommen lassen müsste.

Und wer bezahlt den Wohnraum? Ein WG Zimmer würde dich in etwa 400 € Warm kosten, was in etwa deinem Kinderzimmer entspricht.

Also Ja, 300 € sind Angemessen.

Deine Mutter bekommt also ca. € 500 für Miete und Unterhalt für Dich: € 200 Kindergeld + € 300 von Dir. Mit dem Geld könntest Du keine Wohnung und den eigenen Unterhalt bezahlen. Das war die sachliche Seite.

Emotional gesehen finde ich es etwas lieblos von Deiner Mutter. Wobei ich ja nicht weiß, wie Euer Verhältnis unter einander ist.