Weniger Unterhalt, weil Vater mit Kindern in Urlaub fährt?

17 Antworten

Nein, der Unterhalt muss weiter gezahlt werden. Wende Dich an das zuständige Jugendamt oder drohe dem Vater im schlimmsten Fall mit einer Pfändung bei Deinem Amtsgericht (dort wirst Du dazu auch beraten -wg. der Pfändung). Der Unterhaltstitel gilt immer, da auch alle Ausgaben für die Kinder davon bestritten werden sollen zuzüglich des Unterhalts der Mutter!

Es ist nicht rechtens, denn der Unterhalt ist aufs ganze Jahr gerechnet. Ihr könnt euch nur privat einigen. Wenn er finanziell schlecht gestellt ist, dann würde ich den Kindern zuliebe darauf verzichten.

meiner Meinung nach ist es nicht rechtens,es ändert sich ja nichts am gewöhnlichen Aufenthalt der Kinder (was ein Äbänderungsgrund äwre). Wenn der Unterhalt tituliert ist, kann auch vollstreckt werden, sollte der Unterhalt tatsächlich gekürzt werden. Das gilt aber nur für unseren AG-Bezirk, ich weiss nicht, wie andere Bezirke das handhaben. Evtl. vorher kostenlose Beratung beim Jugendamt einholen oder (bei Vorliegen der Voraussetzungen) einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht holen uns sich beim Anwalt beraten lassen.

"Wenn der Unterhalt tituliert ist, kann auch vollstreckt werden, sollte der Unterhalt tatsächlich gekürzt werden." Was bedeutet das? Ich hab da überhaupt keine Ahnung von...

@ayki79

wenn du einen unterhaltstitel hast, ist der unterhalt dort fixiert. sollte der kv wagen den unterhalt wie bereits angekündigt zu kürzen, gehst du zum amtsgericht u. lässt vollstrecken in dem du eine kontopfändung oder lohnpfändung über den betrag einleitest. dann kommst du zu deinem geld. ansonsten in verzug setzen u. per anwalt die differenz einfordern.

Vielleicht gehøre ich zu den Ausnahmen, aber ich zahle immer voll und auch gerne etwas mehr, wenn es meinem Kind zu gute kommt. Nun tæucht euch nicht, ich habe klare Prinzipien und verteile nicht auch Knopfdruck der Mutter. Wenn die Lebe zu Ende ist ticken die meisten Menschen weniger positiv. Was kønnen die Kinder fuer ihre Eltern? Also das Kind hat Vorrang. Und nichts ist schøner als getrennter Vater vom 2000 km weit entfernt lebenden Kind zu lesen und zu høren das es seinen Vater liebt und achtet. Das Muetter duch das deutsche Rechtssystem zu sehr merkwuertigen Taten verleitet werden steht ausser Frage. Das was ich erlebt habe møchte ich hier nicht ausfuehren. Ich kenne das System als latent kinder und Væter diskriminierend. Ich habe bewusst diese Reihenfolge gewæhlt. Wie gesagt, die Kinder haben Prioritæt. Uebrigens sehen wir Deutschen gern auf das System, wir sollten viel mehr auf unsere eigene Moral gegenueber Kinder achten. Auch und vorallem das Kinder 2 Eltern haben. Und in den alermeisste Fællen auch bauchen und lieben. In unseren Køpfen ist allzuoft die falsche Vorstellung des muetterlichen Besitzrechtes, und das bis tief in alle Bereiche der Gesellschaft, Wirklich schade.

das ist nicht rechtens:

Bleibt das Kind mehrere Monate lang bei dem anderen Elternteil, kann der Unterhaltsanspruch des Kindes nach den Umständen des Einzelfalls angemessen gekürzt werden. Gleiches gilt, wenn die von den Eltern gewählte Betreuungssituation über einen erweiterten Umgang weit hinausgeht, weil sich das Kind beispielsweise nicht nur gelegentlich besuchsweise, sondern regelmäßig, tagsüber sogar überwiegend bei dem Unterhaltspflichtigen aufhält.

bgh urteil

hast du hierfür den gesetzestextauszug evt? würde mich näher interessieren. wo genau finde ich den im bgh

@psychobodo

auf die schnelle finde ich jetzt nur den verweis auf das olg hamm.....sonst guck mal unter google