Unterhalt trotz Ausbildungsgehalt von 850 €

6 Antworten

Die Düsseldorfer Tabelle legt den Bedarf eines Azubis mit eigenem Hausstand mit 670,-€ monatlich fest.
Da du deinen Bedarf mit eigenem Einkommen deckst, kannst du nach § 1602 I BGB grundsätzlich keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen die Eltern geltent machen.

850 plus 185 Kindergeld reicht locker. Du brauchst weder Wohngeld( das du als Azubi nicht bekommst) nich Unterhalt.

Das Kindergeld muss aber nur dann an das Kind ausgekehrt werden, wenn dies zur Deckung des Barbedarfs nötig.
Der Fragesteller deckt seinen Barbedarf aber selbst, daher müssen die Eltern das Kindergeld nicht an das Kind auszahlen.

@Eifelmensch

Wenn das Kind auswärts selbstständig wohnt und keinen Unterhalt der Eltern bezieht, steht das KG sicher dem Kind zu.

@Rheinflip

Schau mal in den § 1612b BGB

Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:

Wenn kein Barbedarf besteht, da das Kind seinen Bedarf durch eigenes Einkommen schon selbst deckt, müssen die Eltern das Kindergeld nicht an das Kind auskehren.
Kindergeld steht grundsätzlich den Eltern zu, nicht den Kindern!

Bei dem genannten Einkommen kann das Kind auch keinen Abzweigungsantrag nach § 74 EStG stellen, da die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Diese sind lt. Gesetzestext:

Das für ein Kind festgesetzte Kindergeld nach § 66 Absatz 1 kann an das Kind ausgezahlt werden, wenn der Kindergeldberechtigte ihm gegenüber seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommt

Wie bereits festgestellt besteht mangels Erfüllung des § 1602 BGB keine gesetzliche Unterhaltspflicht der Eltern.

Falls du immer noch anderer Auffassung sein solltest, belege diese bitte mit entsprechender Rechtssprechung oder Rechtskommentar.

@Eifelmensch

Das Kindergeld kann abgezweigt werden, wenn die Eltern keine ode nur sehr wenig Unterhalt leisten.

Jepp, dein Vater muss dir kein Unterhalt mehr zahlen (kann es aber natrürlich freiwillig immernoch tun)

andere azubis leben mit weniger Geld und überleben auch.. also 850€ reichen da locker.

unter 25 und in ausbildung bekommst du auswärtswohnend noch Kindergeld dazu (184€)... und damit kann du als azubi wohnen wie ein König!!!

ps: wohngeld bekommst du bei diesem vielen Geld, das dir zur Verfügung steht, eh nicht

Ich glaube du stellst dir das alles sehr teuer vor. ich lebe von 570€ im Monat und lebe gut.. also sooo teuer wie du dir das vorstellst ist es nicht, aber ja eine 3 Zimmer wohnung ist nicht drin. aber das kannst du dir leisten, wenn du ausgelernt bist!

Das Kindergeld muss aber nur dann an das Kind ausgekehrt werden, wenn dies zur Deckung des Barbedarfs nötig. Der Fragesteller deckt seinen Barbedarf aber selbst, daher müssen die Eltern das Kindergeld nicht an das Kind auszahlen.

@Eifelmensch

@eifelmensch: So stimmt das nicht.

@Eifelmensch

Weil das Kindergeld immer FÜR das Kind ist. wohnt das Kind nicht daheim und wird auch nicht von den eltern unterhalten, steht es den Eltern nicht zu! sondern dem Kind.

das Kindergeld gibt es immer zustätzlich FÜR das Kind dazu..!!

@comedyla

Das ist so falsch!

§ 1 Abs. 1 BKGG
Kindergeld nach diesem Gesetz für seine Kinder erhält, wer.....

§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BKGG

Kindergeld für sich selbst erhält, wer
..nicht bei einer anderen Person als Kind zu berücksichtigen ist.

Also Anspruchsberechtigt sind hier die Eltern.
Das Ganze dann in Verbindung mit § 1612b BGB gesehen, ergibt, dass Kindergeld nur an das Kind weitergeleitet werden muss, wenn dies zur Bedarfsdeckung des Kindes erforderlich ist.
Da das Kind im vorliegenden Fall seinen Bedarf durch eigenes Einkommen selbst deckt, müssen die Eltern das Kindergeld auch nicht an das Kind weiterleiten.

wenn du wohngeld bekommst musst du den unterhalt angeben..das ist immer so wenn du sozialleistungen haben willst..dass du den unterhalt an deine mutter weitergibst ist ja nett, aber das hat ja auch sinn..

Mit 850 Euro kann man keine großen Sprünge machen, aber man kommt über die Runden.

Und dann sind da noch die 184 Euro Kindergeld. Macht über 1000 Euro. Es gibt welche die kommen mit weniger aus.