Nebenberufliche Selbstständigkeit dem Arbeitgeber verschweigen?

6 Antworten

Wenn du eine Ausbildung beginnen willst, solltest du dich auf diese konzentrieren.

Und ja, der Arbeitgeber kann Nebentätigkeiten untersagen, gerade während der Ausbildungszeit und insbesondere wenn diese selbstständige Nebentätigkeit im Wettbewerb zum Arbeitgeber steht.

Letztendlich kommt es darauf an, was in denem Ausbildungs/Arbeitsvertrag zu diesem Thema geschrieben steht.

Und wenn du das verscheigen solltest, so könnte es sein, dass dein Azubivertrag ratzfatz aufgelöst wird.

Spiele also mit offenen Karten.

Vertraglich hat wohl fast jeder so eine Klausel stehen. Ist aber verallgemeinert. Was du in deiner Freizeit machst hat der Chef nicht zu wissen. Auch wenn du nebenbei was zusätzlich verdienen möchtest. Das muss nicht dem Arbeitgeber angezeigt werden. Das gilt nur wenn deine Nebentätigkeit im Interessenkonflikt zur bestehenden Arbeit steht. Also Arbeiten in direkter Konkurrenz, bei Nichteinhaltung der Ruhezeiten wegen Nebentätigkeit oder ahnliches.

Das muss nicht dem Arbeitgeber angezeigt werden.

Wenn es im Arbeitsvertrag steht, muss es mitgeteilt werden.

Das gilt nur wenn deine Nebentätigkeit im Interessenkonflikt zur bestehenden Arbeit steht.

Das muss der Arbeitgeber ja prüfen können, ohne Kenntnisnahme scher machbar.

Bei der Bewerbung muss man es nicht machen, aber wenn man dann den Job bekommt, sollte man es gleich am Anfang mit erwähnen (man muss sich ja immer eine Erlaubnis einholen...).

wenn du zur zeit arbeitslos bist, würde ich es schon in den lebenslauf mit hineinschreiben, ansonsten hast Du ja eine Lücke...

man muss sich ja immer eine Erlaubnis einholen...

Nein es kommt darauf an was im Arbeitsvertrag steht und ob dies wirksam ist.

Grundsätzlich wäre der Arbeitgeber zustimmungspflichtig.

Hallo,

kann man...sollte man aber nicht,weil durch Zufall (oder "nette" Menschen" ) erfährt der AG dann doch davon und dann ist das Vertrauensverhältnis gstört.

Das solltest du besser nicht machen.