Muss ich meine Steuer ID der Bank vorlegen!?
Hallo, ich habe gerade von einem Freund erfahren , dass es zwingend notwendig sei die Steuer ID seiner Bank vorzulegen, weil die Banken dazu verpflichtet sind. Ich bin schon über 5 Jahre bei meiner Bank. Aber bis heute wurde ich nie dazu aufgefordert bzw mir wurden keine Information dazu geschickt. Ich weiß Unwissenheit schützt nicht vor Strafe , aber wenn ich noch nie dazu aufgefordert worden bin ? Habe ich jetzt etwas falsches gemacht ? Es wird also erwartet proaktiv sich mit dem Thema auseinanderzusetzen ? Sonst bekommt man doch auch bei allen Kleinigkeiten eine Mitteilung. Was genau muss ich jetzt machen ...
1 Antwort
Es passiert nichts schlimmes, wenn die Bank diese (von Dir) nicht hat.
Falls Du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, so berechtigt dieser seit 2016 die Bank nur dann zum Verzicht auf Einbehalt der Abgeltungssteuer, wenn die ID vorliegt. Schlimmstenfalls wird Dir also Kapitalertragsteuer einbehalten, die Du Dir aber über eine Steuererklärung wiederholen kannst. Es kann auch gut sein, dass die Bank die Angaben bereits anderweitig erlangt hat.
Neu ab 2018 ist tatsächlich, dass u. a. die Banken verpflichtet sind, auch die ID aufzuzeichnen. Dies geht aus dem Steuerumgehungsbekäümpfungsgesetz von 2017 hervor, hier der geänderte § 154 AO. Bei Eröffnung eines neuen Kontos oder bei Kreditantrag (ausgenommen Verbraucherkredite bis 12.000) wird die ID daher abgefragt. Die Bank kann diese beim BZSt auch maschinell anfragen. Bei Bestandskonten ist die Bank ebenso verpflichtet, die Daten aktuell zu halten. Sie hat dafür aber bis Ende 2019 Zeit. Sie wird Dich also ggf. auffordern, die Daten anzugeben. Tust Du das nicht, so wird die Bank ebenfalls das maschinelle Abrufverfahren nutzen.
Also keine Panik.