Muss ich meine Steuer ID der Bank vorlegen!?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es passiert nichts schlimmes, wenn die Bank diese (von Dir) nicht hat.

Falls Du einen Freistellungsauftrag erteilt hast, so berechtigt dieser seit 2016 die Bank nur dann zum Verzicht auf Einbehalt der Abgeltungssteuer, wenn die ID vorliegt. Schlimmstenfalls wird Dir also Kapitalertragsteuer einbehalten, die Du Dir aber über eine Steuererklärung wiederholen kannst. Es kann auch gut sein, dass die Bank die Angaben bereits anderweitig erlangt hat.

Neu ab 2018 ist tatsächlich, dass u. a. die Banken verpflichtet sind, auch die ID aufzuzeichnen. Dies geht aus dem Steuerumgehungsbekäümpfungsgesetz von 2017 hervor, hier der geänderte § 154 AO. Bei Eröffnung eines neuen Kontos oder bei Kreditantrag (ausgenommen Verbraucherkredite bis 12.000) wird die ID daher abgefragt. Die Bank kann diese beim BZSt auch maschinell anfragen. Bei Bestandskonten ist die Bank ebenso verpflichtet, die Daten aktuell zu halten. Sie hat dafür aber bis Ende 2019 Zeit. Sie wird Dich also ggf. auffordern, die Daten anzugeben. Tust Du das nicht, so wird die Bank ebenfalls das maschinelle Abrufverfahren nutzen.

Also keine Panik.