Maximalauszahlung der Bank/ Ein/Auszahlungen -Überwachung der Steuerfahndung/Finanzamt/Verdachtsmeldung?

2 Antworten

Es ist eine gesetzliche Verpflichtung für Bankinstitute, um Geldwäsche zu unterbinden. Bei hohen Gehaltseingängen von Geschäftsführern wäre dies dann monatlich der Fall.

Das Augenmerk soll sich auf Fälle konzentrieren, bei dem der Empfänger oder der Leistende evtl. Gelder verschiebt.

*Gesetz zur Geldwäsche*

Sonst wären Firmen wie Boing und Airbus permanent in Verdacht.

 

"Bei hohen Gehaltseingängen von Geschäftsführern wäre dies dann monatlich der Fall."
Wie? bezieht sich dieses Monatliche Maximum nicht auf 0815 Leute?

@1994julian

Nein, die Anzeigepflicht liegt bei der Bank.

Ansonsten wäre jede Geldbewegung oberhalb des Meldetatbestandes anzuzeigen.

Die GWG-Prüfung bezieht sich zunächst automatisch auf die Höhe der einzelnen Einzahlung. Der Betrag von EUR 14.999,00 ist hier richtig genannt. Bis zu diesem Betrag passiert beim Vorgang der Einzahlung zunächst nichts.

ABER: Bei den Banken laufen im Hintergrund eine Vielzahl von Kontrollprozessen. (Compliance/GWG etc.). Es wird laufend abgeglichen, ob der Umsatz auf dem Konto zu der Branche des Kunden passt. Das erwähnte Beispiel mit dem Studenten und der hohen Einzahlungen würde nach wenigen Wochen auf einer Kontroll-Liste des zuständigen Bankberaters landen, der eine Plausi-Prüfung durchführen muss. Kann der Kunde dann die Herkunft der Gelder nicht erklären, wird die GEG-Abteilung eingeschaltet, die in der Regel dann den Berater auffordert, die Bankverbindung zu kündigen.