Muss ich mein FSJ Gehalt (welches als Taschengeld angegeben wird) mit versteuern, wenn ich mit anderen Gehalt im Jahr über die Steuerfreibetrags Grenze komme?

3 Antworten

Muss ich mein FSJ Gehalt (welches als Taschengeld angegeben wird)

Das ist schon verwirrend formuliert. Während ein FSJ-Gehalt versteuert werden muss, ist das Taschengeld davon ausgenommen.

https://taxfix.de/steuertipps/freiwilliges-soziales-jahr-und-bundesfreiwilligendienst-in-der-steuererklarung/

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  • Einnahmen aus Freiwilligendiensten (u.a. FSJ, FÖJ und BWD) müssen grundsätzlich versteuert werden.
  • Wenn die Gesamteinkünfte (Entgelte, Geld- und Sachleistungen) niedriger sind als der gesetzlich festgesetzte Grundfreibetrag (Stand 2021: 9.744 Euro), entsteht keine Steuerlast beim Freiwilligen.
  • Wer einen Freiwilligendienst ableistet, erhält normalerweise von der Einsatzstelle ein Taschengeld.
  • Das Taschengeld ist steuerfrei. "
Natrixx 
Fragesteller
 04.07.2021, 18:41

Ja das hatte ich auch mal gelesen, ist etwas verwirrend. Heißt dies jetzt das das FSJ zum Teil aus einem Taschengeld besteht und ich diesen dann nicht besteuern muss, den Rest aber schon?

Verstehe ich das richtig?

LG.

MAB82  04.07.2021, 18:44
@Natrixx
Heißt dies jetzt das das FSJ zum Teil aus einem Taschengeld besteht und ich diesen dann nicht besteuern muss, den Rest aber schon?

Ja so würde ich das interpretieren. Die Frage ist ob dein Arbeitgeber alles was du von ihm bekommst, steuerechtlich als Taschengeld betrachtet. Das solltest du ihn mal fragen.

du brauchst nichts versteuern - das macht immer der arbeitgeber .

das bar gezahlte taschengeld ist davon frei .

Natrixx 
Fragesteller
 04.07.2021, 23:36

Ich bekomme in meinem Freiwilligen Dienst 420€ im Monat auf mein Konto. Davon wird 165€ als Taschengeld betitelt und 258€ als einen so genannten Verpflegungskostenzuschuss, für Essen.

Außerhalb des FSJ habe ich noch fleißig und viel weiter gearbeitet wo ich wenn ich so weiter mache bestimmt schon damit irgendwann über den Steuerfreibetrag komme.

Aber ich dachte mir auch das das was ich im freiwilligen Dienst bekomme sicher nicht mit einberechnet werden muss, das wäre ja auch echt unverschämt.

LG.

JEDES Einkommen ist steuerpflichtig. Dabei ist es egal, wie es bezeichnet wird.

PatrickLassan  04.07.2021, 12:16

Nicht jedes, sondern nur dann, wenn es unter eine der sieben Einkunftarten des Einkommensteuergesetz fällt und keine der in § 3 Einkommensteuergesetz genannten Befreiungen fällt. Das Taschengeld bei Personen, die ein FSJ ableisten, ist steuerfrei.

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/steuer.html