Wie läuft das mit Steuern beim FSJ?

2 Antworten

Die Entlohnung ist grundsätzlich steuerpflichtig. Jedoch wird aufgrund er Freibeträge erst Lohnsteuer ab einem Einkommen von ca. 1.000 € abgezogen. Das Taschengeld ist zudem sowieso steuerfrei.

In den gesetzlichen Sozialversicherungen ( Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung) bist du pflichtversichert. Die Beiträge übernimmt aber komplett der Träger der Einrichtung, bei der du das FSJ absolvierst.

Kurz und knapp - es sollte also keine Abzüge geben, du bekommst das netto heraus, was als Entlohnung vereinbart wurde.

Du bekommst das was auf deinem Vertrag steht,nur der Träger des freiwilligen Dienstes zahlt pauschale Abgaben !

Kindergeld steht deinen Eltern / dir in dieser Zeit auch zu.

isomatte  21.06.2017, 12:05

Wenn du das ganze 1 Jahr ( 360 Tage ) machst und danach keinen Job findest,also arbeitslos wärst,dann hast du sogar Anspruch auf Arbeitslosengeld ( ALG - 1 ) von der Agentur für Arbeit,denn der Träger zahlt auch Beiträge in die Arbeitslosenversicherung ein !

Würdest du das dann in Anspruch nehmen,dann stünde dir das ALG - 1 für 6 Monate ( 180 Tage ) zu,dass würden dann min. 60 % von deinem Taschengeld sein.

Dazu stünde deinen Eltern weiter Kindergeld zu,wenn du arbeitslos gemeldet und zwischen 18 - 21 Jahre alt bist.