FSJ Taschengeld in Wohngruppe reduziert?

3 Antworten

SGB VIII, §93 und 94.

Es müssen nicht unbedingt 75% eingehalten werden, wenn so argumentiert wird:

§94 (6):

Bei vollstationären Leistungen haben junge Menschen und Leistungsberechtigte nach § https://dejure.org/gesetze/SGB\_VIII/19.html">19 nach Abzug der in § https://dejure.org/gesetze/SGB\_VIII/93.html">93 Abs. 2 genannten Beträge 75 Prozent ihres Einkommens als Kostenbeitrag einzusetzen. Es kann ein geringerer Kostenbeitrag erhoben oder gänzlich von der Erhebung des Kostenbeitrags abgesehen werden, wenn das Einkommen aus einer Tätigkeit stammt, die dem Zweck der Leistung dient. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um eine Tätigkeit im sozialen oder kulturellen Bereich handelt, bei der nicht die Erwerbstätigkeit, sondern das soziale oder kulturelle Engagement im Vordergrund stehen.

Hier noch der Link zum Gesetz:

https://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/94.html

Ja, das ist so.

ja, wird dir