Muss ich für eine Löschungsbewilligung [für ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht] Notarkosten bezahlen?
Mein Haus ist jetzt abbezahlt (Hurra!) und ich hatte telefonisch beim Kreditinstitut darum gebeten, dass man mir eine Löschungsbewilligung zuschickt. Ich hatte nicht damit gerechnet, dass an diesem Punkt schon Kosten auf mich zukommen, habe jetzt aber einen Brief von einem mir unbekannten Notar bekommen mit einer Rechnung über 101,98 Euro und einer Löschungsbewilligung mit beglaubigter Unterschrift der Leute vom Kreditinstitut in Kopie. Wenn ich bezahlt habe, wird mir das Original der Löschungsbewilligung zugeschickt, steht auf dem Begleitschreiben.
Beim herumgooglen stoße ich immer wieder auf die Aussage, dass die Bank für die Löschungsbewilligung keine eigenen Kosten in Rechnung stellen darf, aber die Auslagen für eine notarielle Beglaubigung geltend machen darf.
Es handelt sich auch tatsächlich "nur" um die Notarkosten, aber trotzdem,
-hätte man mich nicht VORHER über die Kosten informieren müssen?
-muss denn schon die Zustimmung des Kreditinstituts zur Löschung unbedingt notariell beglaubigt sein? Ist das eine gesetzliche Vorgabe?
-nicht "mein" Kreditinstitut stellt mir seine Auslagen in Rechnung, sondern ich habe jetzt eine Rechnung von einem Notar, den ICH nie beauftragt hatte.
-falls ich irgendwann einen Löschungsantrag stellen möchte, dann habe ich eigene Notarkosten; was ich jetzt einem anderen Notar zahle zählt dann gar nicht, oder?
-was würde passieren, falls ich die Rechnung nicht bezahlen würde?
2 Antworten
Damit du eine Löschungsbewilligung der Bank erhältst, mit der du auch etwas anfangen kannst, ist die notariell beglaubigte Form zwingend notwendig. Ohne diese Form löscht das Grundbuchamt die Grundschuld nicht.
-hätte man mich nicht VORHER über die Kosten informieren müssen?
Nein. Du hast bei der Bank die Löschungsbewilligung (= Quittung) angefordert und diese muss notariell beglaubigt sein.
Hättest du denn die Löschungsbewilligung nicht angefordert, wenn du wüsstest, dass Kosten anfallen würden? Egal wie du es drehen oder wenden magst, die Kosten würden dich nämlich irgendwann einmal trotzdem treffen, wenn die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden soll.
Nur wenn du beweisen kannst, dass du eine Löschungsbewilligung nicht angefordert hättest, wenn du über die Kosten Bescheid wüsstest, könntest du evtl. die Zahlung der Notarkosten verweigern.
-nicht "mein" Kreditinstitut stellt mir seine Auslagen in Rechnung, sondern ich habe jetzt eine Rechnung von einem Notar, den ICH nie beauftragt hatte.
Wie du selbst richtig festgestellt hast, darf dir die Bank keine Kosten in Rechnung stellen (Bearbeitungsgebühren etc.). Da du aber die Bank mit der Abgabe der Löschungsbewilligung beauftragt hast, hast du die dabei (zwingend) der Bank selbst entstanden Kosten zu begleichen. Die Bank hat ja kein Interesse daran, dass die Grundschuld gelöscht wird und geht dazu nicht aus Jux und Tollerei zum Notar.
-falls ich irgendwann einen Löschungsantrag stellen möchte, dann habe ich eigene Notarkosten; was ich jetzt einem anderen Notar zahle zählt dann gar nicht, oder?
Damit die Grundschuld im Grundbuch gelöscht wird, muss der Eigentümer (evtl. also auch dein Ehegatte etc.) der Löschung zustimmen. Diese Zustimmung muss auch notariell beglaubigt werden. Auch hier werden wieder Notarkosten anfallen, ebenso auch Löschungskosten beim Grundbuchamt.
-was würde passieren, falls ich die Rechnung nicht bezahlen würde?
Du könntest von der Bank im äußersten Fall verklagt werden. Wegen dem Betrag würde ich mir das aber drei Mal überlegen, ob ich es darauf ankommen lasse...
Die gesamte Angelegenheit ist notariatspflichtig.Ob es sinnvoll oder höflich gewesen wäre,Dich im Vorhinein über die Kosten zu informieren,darüber lohnt es sich nicht zu streiten.Du möchtest Deine Bonität verbessern.Dazu muß nun die Eintragung gelöscht werden.Erstens klappt das nicht,und zweites wird es so geregelt sein,das die Kosten eingefordert werden.Leg Dich nie mit einer Bank in Verbindung mit Rechtsanwälten oder Notaren an.Eine Falschberatung anzumahnen,oder die Nichtbeauftragung zum Grund für eine Nichtzahlung zu nehmen halte ich für problematisch.Beste Grüße.
ja menschlich ist es k.cke.Hättest Du Bock gehabt wegen diesem Betrag in einen Rechtsstreit zu geraten,bei dem Du niemals glücklich geworden wärest? Prima! Und bald ist Teil 2 im Grundbuch blitzsauber!
Danke, vor allem die Aussage "Leg Dich nie mit einer Bank in Verbindung mit Rechtsanwälten oder Notaren an." leuchtet mir ein. Ich habe das Geld gerade überwiesen.