Muss ich für eine Löschungsbewilligung [für ein im Grundbuch eingetragenes Grundpfandrecht] Notarkosten bezahlen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Damit du eine Löschungsbewilligung der Bank erhältst, mit der du auch etwas anfangen kannst, ist die notariell beglaubigte Form zwingend notwendig. Ohne diese Form löscht das Grundbuchamt die Grundschuld nicht.

-hätte man mich nicht VORHER über die Kosten informieren müssen?

Nein. Du hast bei der Bank die Löschungsbewilligung (= Quittung) angefordert und diese muss notariell beglaubigt sein.

Hättest du denn die Löschungsbewilligung nicht angefordert, wenn du wüsstest, dass Kosten anfallen würden? Egal wie du es drehen oder wenden magst, die Kosten würden dich nämlich irgendwann einmal trotzdem treffen, wenn die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden soll.

Nur wenn du beweisen kannst, dass du eine Löschungsbewilligung nicht angefordert hättest, wenn du über die Kosten Bescheid wüsstest, könntest du evtl. die Zahlung der Notarkosten verweigern.

 -nicht "mein" Kreditinstitut stellt mir seine Auslagen in Rechnung, sondern ich habe jetzt eine Rechnung von einem Notar, den ICH nie beauftragt hatte.

Wie du selbst richtig festgestellt hast, darf dir die Bank keine Kosten in Rechnung stellen (Bearbeitungsgebühren etc.). Da du aber die Bank mit der Abgabe der Löschungsbewilligung beauftragt hast, hast du die dabei (zwingend) der Bank selbst entstanden Kosten zu begleichen. Die Bank hat ja kein Interesse daran, dass die Grundschuld gelöscht wird und geht dazu nicht aus Jux und Tollerei zum Notar.

-falls ich irgendwann einen Löschungsantrag stellen möchte, dann habe ich eigene Notarkosten; was ich jetzt einem anderen Notar zahle zählt dann gar nicht, oder?

Damit die Grundschuld im Grundbuch gelöscht wird, muss der Eigentümer (evtl. also auch dein Ehegatte etc.) der Löschung zustimmen. Diese Zustimmung muss auch notariell beglaubigt werden. Auch hier werden wieder Notarkosten anfallen, ebenso auch Löschungskosten beim Grundbuchamt.

-was würde passieren, falls ich die Rechnung nicht bezahlen würde?

Du könntest von der Bank im äußersten Fall verklagt werden. Wegen dem Betrag würde ich mir das aber drei Mal überlegen, ob ich es darauf ankommen lasse...

Die gesamte Angelegenheit ist notariatspflichtig.Ob es sinnvoll oder höflich gewesen wäre,Dich im Vorhinein über die Kosten zu informieren,darüber lohnt es sich nicht zu streiten.Du möchtest Deine Bonität verbessern.Dazu muß nun die Eintragung gelöscht werden.Erstens klappt das nicht,und zweites wird es so geregelt sein,das die Kosten eingefordert werden.Leg Dich nie mit einer Bank in Verbindung mit Rechtsanwälten oder Notaren an.Eine Falschberatung anzumahnen,oder die Nichtbeauftragung zum Grund für eine Nichtzahlung zu nehmen halte ich für problematisch.Beste Grüße.

Corinna2015 
Fragesteller
 05.11.2015, 16:56

Danke, vor allem die Aussage "Leg Dich nie mit einer Bank in Verbindung mit Rechtsanwälten oder Notaren an." leuchtet mir ein. Ich habe das Geld gerade überwiesen.

Miramar1234  05.11.2015, 17:37
@Corinna2015

ja menschlich ist es k.cke.Hättest Du Bock gehabt wegen diesem Betrag in einen Rechtsstreit zu geraten,bei dem Du niemals glücklich geworden wärest? Prima! Und bald ist Teil 2 im Grundbuch blitzsauber!