Löschungsbewilligung Formular oder Muster

7 Antworten

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altaso 
Fragesteller
 21.01.2011, 15:43

das ist der antrag, nicht die bewilligung!

DPawi  21.01.2011, 15:46
@altaso

der grundschuldinhaber bestätigt doch mit unterzeichnung des formulars, dass die grundschulden /zwangshypotheken zu löschen sind. das geht ans GB-Amt und die löschen entsprechend. Die Erklärung des jeweiligen GS-Inhabers ist ja die Bewilligung.. oder hab ich dann deine Frage falsch verstanden?

altaso 
Fragesteller
 21.01.2011, 15:51
@DPawi

Der Gläubiger muss ja zustimmen, das macht er mit der Löschungsbewilligung. Mit dieser würde ich es über deinen Antrag einreichen. Dafür ist der Antrag. Die Bewilligung ist ein Abtritt der Schuld vom Gläubiger an den Schuldner. Dieses Formular wird gesucht.

altaso 
Fragesteller
 21.01.2011, 15:55
@DPawi

Genau das suche ich!!! Nur ohne SPK Symbol hehe

DPawi  21.01.2011, 15:57
@altaso

na also.. jetzt heisst es nur noch abtippen :-)

altaso 
Fragesteller
 21.01.2011, 15:58
@DPawi

Also gibt es keine Form wie das Formular sein sollte? Ausser der Schriftform natürlich.

DPawi  21.01.2011, 16:07
@altaso

nein.. schriftform und inhalte müssen passen.

altaso 
Fragesteller
 19.02.2011, 20:32
@DPawi

Danke!

Das ist nur eine schriftliche Erklärung auf Verzicht weiterer Forderungen und der Einwilligung zur Löschung der Grundschuld. Dabei ist zu beachten, dass auch ganz genau beschrieben und vermerkt ist, was im Grundbuch auch eingetragen wurde.

Also das ist ja eine endlose Diskussion um eine simple Löschungsbewilligung. Wenn Du kein brauchbares Muster findest ( das von der Sparkasse ist ja viel zu aufwendig ) dann kannst Du formulieren: L ö s c h u n g b e w i l l i g u n g ( = Überschrift)> neuer Absatz: Im Grundbuch des Amtsgericht xyz Band xyz Blatt xyz ist in Abt. III unter lfd. Nr. xyz eine Zwangssicherungshypothek zu EUR xyz eingetragen. Als Gläuber der vorgenannten Sicherungshypothek bewillige ich, >Vorname, Name, Anschrift> die Löschung dieser Sicherungshypothek allerorts im Grundbuch. Kosten für die Löschung übernehme ich nicht. Ort, Datum Unterschrift des Gläubigers, also der Privatperson. Diese Unterschrift muss vom Notar begalubigt sein. Gläubiger muss also zum Notar gehen. Kosten wohl ca. 25 EUR. Diese Löschungsbewilligung kannst Du nun selbst beim Grundbuchamt zum Vollzug einreichen. Das muss nicht der Notar machen.Muster für das Anschreiben ans Grundbuchamt hast Du ja schon

Lass sie Dir vom Notar geben. Kostet deshalb nicht mehr oder weniger. Denn der Notar rechnet nach Gebührenordnung ab. Ob er nur unterschreibt oder das Muster gibt, das bei ihm sowieso in der Schublade ist, macht da keinen Unterschied.

altaso 
Fragesteller
 21.01.2011, 15:51

Der nimmt doch einen Zuschlag dann, statt wenn er nur seinen Willy drunter setzt.

Hallo altso,

wie ich sehe hast du ja bereits ein Formular gefunden, denk daran, dass du (bzw. der/die Eigentümer) ihre Unterschrift auch beglaubigen lassen müssen, wenn das gleichzeitig mit der Unterschrift des Gläubigers beglaubigt wird, wirds nochmal billiger.

Außerdem: Wenn du den Notar jetzt die Löschung vollziehen lässt, kostet das eine extra Gebühr! Also, von Anfang an sagen, dass du die Unterlagen selbst beim Grundbuchamt einreichen möchtest.

Dein geplantes Vorgehen ist eher unüblich, sollte aber kein Problem sein.

altaso 
Fragesteller
 25.01.2011, 20:52

Danke, kurze Rückfrage: In Bremen scheint der Eigentümer selber auch noch zum Notar zu MÜSSEN (frech eigentlich)!

Oder täusche ich mich da?

Ich sollte nachtragen: Der Eigentümer und der Gläubiger wohnen 200km auseinander ;)