Höhe der Notarkosten bei Rücktritt Immobilienkaufvertrag rechtens...?

5 Antworten

100% gerechtfertigt und es entspricht der Gebührenordnung für Notare.

Er hat nicht nur einen Entwurf (vorher) gemacht sondern die tatsächliche Beurkundung des Vertrages durchgeführt.

Abwicklungskosten verlangt er gar nicht.

Ich finde leider (!) können Notare auch einen Kostensatz ( ich glaube 1,0 ist richtig) für den Rücktritt verlangen.

Die eigentlichen Beurkundungskosten sind nicht verhandelbar, auch nicht vor der Beurkundung. Dürfen Notare nicht , obwohl so etwas schon in gewissem Rahmen bei "Stammkunden" vorkommt.

Die Rücktrittsgebühr hätte man eventuell bei Beurkundung ausschliessen können. Darauf lassen sie sich i.d.R. ein. Sie wollen uns ja öfters "sehen".

Wenn ihr diesen Notar evtl. des öfteren in Zukunft für euch arbeiten lassen wollt, könnt ihr mit ihm ein persönliches Gespräch führen und zumindest die Befreiung von der Rücktrittsgebühr aushandeln.

Hängt jetzt von einem geschickten Verhandlungsgespräch mit dem Notar ab.

Ich würde mit solch einem Gespräch nicht zu lange warten.

Ich wünsche euch Erfolg dabei.

Klar. Das hat seine Richtigkeit.

Diese Gebühren beziehen sich immer auf den Kaufpreis. Normalerweise macht man erst die Finanzierung fest, bevor man zum Notar geht. Den besagten Rücktrittsrecht hast du wohl mit dem Immobilienverkäufer gemacht?

Völlig korrekt.

Deinen Anwalt bezahlst Du ja auch nach dem Streitwert auch wenn Du den Prozeß verloren hast. Hier richten sich die Gebühren nach dem Kaufpreis der Immobilie.

Das ist rechtens. Ist mir auch schon passiert und ich habe mich sehr darüber geärgert, dass ich meinem Käufer dieses Rücktrittsrecht eingeräumt habe. Du musst zahlen.

Denke, dass es korrekt ist. Was stand denn im Kaufvertrag? Da muss das ja drin stehen.

LG

Nach der jüngst verabschiedeten Gebührenordnung wird nach Entwurf und vorgelesener Urkunde nicht mehr kostenmäßig unterschieden. So´n Notarposten war aber auch schon vorher wie ein "6er im Lotto", jetzt halt mit Zusatzzahl(ung)!