Notarkosten, wer bezahlt?

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Man sollte meinen, wenn man ein Haus geschenkt bekommt, könnte man sich über solche Kosten untereinander einigen...

Im Vertrag wird hierzu eine Regelung aufgenommen. Im Regelfall sind es die Erwerber, aber kann man frei vereinbaren.

Der, der den Notar beauftragt hat. Es sei denn, man vereinbart etwas anderes.

Ist schon eine Frechheit danach zu fragen als Beschenkter....meine Kinder hätten danach definitiv enterbt.

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG) § 29 Kostenschuldner im Allgemeinen

Die Notarkosten schuldet, wer

1. den Auftrag erteilt oder den Antrag gestellt hat,

2. die Kostenschuld gegenüber dem Notar übernommen hat oder

3. für die Kostenschuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

Meistens wird vereinbart, dass der Erwerber die Kosten trägt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung