Guthaben aus Stadtwerkeabrechnung "sonstiges Einkommen" bei Grundsicherung?

7 Antworten

Das Bundessozialgericht hat neu ein Urteil gefällt, das möglicherweise auf Dich zutrifft - lies dies:

BSG–Urteil zur Anrechnung von einmaligen Einnahmen, die aus einem laufenden Anspruch entstanden sind

„Das BSG hat mit aktuellem Urteil klargestellt, dass nachgezahlte Gelder, die aus einem laufenden Anspruch entstanden sind, auch wenn sie in einer Summe zur Auszahlung gebracht werden, wie sog. „laufendes Einkommen“ anzurechnen sind. Das bedeutet, diese einmalige Zahlung aus einem laufenden Anspruch ist im Zuflussmonat anzurechnen, etwaig unverbrauchte Gelder werden durch den Monatswechsel zu Vermögen.“

weiter hier:

http://hartz.info/index.php?topic=90992.0

Lass Deine Sache vom Deutschen Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (DSD) überprüfen:

Prüfen Sie kostenlos Ihre Möglichkeiten!

http://mehr-hartz4.net/index.php?id=452

Es muss hier der Abschlag für den normalen Haushaltsstrom vom Abschlag für das Gas getrennt werden !

Denn den Abschlag für Haushaltsstrom muss man aus dem Regelsatz zahlen und den Abschlag für das Gas für die Heizung,zahlt das Sozialamt bzw.das Jobcenter,diese gehören zu den Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.

Es muss hier also die Vorleistung für den Strom vom tatsächlichen Verbrauch abgezogen werden und wenn da ein Guthaben entstanden ist,dann gehört dieser ihr und der muss dann erst von den 500 € abgezogen werden,bevor es angerechnet werden darf.

Also alles korrekt addieren und dann ggf. von den 500 € abziehen und dann die Rechnung mit einem Widerspruch ab zum Sozialamt.

Ergänzend zur Antwort von isomatte (sie ist in Sachen Grundsicherung sehr erfahren):

Als Deine Freund die Nachzahlung von 350 Euro hatte, musste sie die Abrechnung bezüglich der Heizung doch sicher dem Amt vorlegen. Nachzahlungen, die aus der Heizung entstanden waren, wurden ihr vom Amt erstattet. - Nachzahlungen, die aus der Stromrechnung entstanden, musste sie selbst zahlen.

Genauso ist es nun mit dem Guthaben. Guthaben bezüglich Heizung steht dem Amt zu, weil es ja die Heizkosten bezahlt hatte. Den Strom hat Deine Freundin aus ihrem Regelsatz bezahlt, und deshalb gehört Guthaben aus der Stromrechnung ihr.

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Wenn Deine Freundin dies mit dem Amt klären will, sollte sie auf keinen Fall allein hingehen, sondern sich von einem erfahrenen (!!) Beistand, auch Ämterlotse genannt, begleiten lassen.

Gib ihr diese Hinweise zu lesen, in denen ich Arbeitslose und auch diejenigen mit Grundsicherung im Alter anspreche:




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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird. - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren.

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden.

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtliche Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

Ämterlotsen

Behördenlotsen

Behördenbegleiter

Hartz IV Mitläufer

Hartz IV Gegenwind e.V.

Wir gehen mit org

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

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Und google mit

legitimation eines beistands pdf

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

Auch erfährst Du so, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen.

Zum Amt mit einer erfahrenen Begleitpersonen zu gehen ist in diesem Fall sehr empfehlenswert.

Sie kann sich auch Rat holen von einer

Sozialberatung

- google so und füge ihren Wohnort hinzu (oder den nächstgrößeren, falls ihrer klein ist). - Ihr werden so Beratungsstellen wie die Diakonie / Diakonisches Werk, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder die Arbeiterwohlfahrt (AWO) gezeigt. Dort vereinbart sie dann einen Beratungstermin. -

www.tacheles-sozialhilfe.de hilft weiter.

Nach meinem Wissen müsste getrennt werden, was ist Guthaben aus Strom und was aus Gas?

Gas ist Heizung und gehört zur KdU. Diese wird vom Amt gezahlt und Guthaben gehenim Weg über die Anrechnung zurück ans Amt.

Strom ist aus der Regelleistung zu zaheln, Guthaben dürfen nicht angerechnet werden.

Im Tacheles-Forum erklärt man es ihr genau, sie sollte den bescheid des Amtes anonymisiert scannen udn zb bei direct-upload hochladen und ins Tacheles-Forum verlinken. Denn jedes Wort kann da bedeutsam sein.

nach strom und gas wurde getrennt. gas gehört zwar zur kdu, wenn sie aber freiwillig mehr gezahlt hat?

Hi Sara und nen schönen Abend :)

Wie die zwei anderen schon geschrieben haben. Gas und Strom muss getrennt werden, also die Abrechnungen.

Hast du für Gas eine Rückzahlung erhalten, dann darf diese angerechnet werden bezw. muss dem Jobcenter erstattet werden.

Hast du für Strom eine Rückzahlung erhalten, dabei ist es egal, ob du nur die Anschläge gezahlt hast oder eben etwas mehr, dann ist das dein Geld.

Schließlich hast du dadurch kein Einkommen etc.

Du bekommst nur das wieder, was du von DEINEM Geld zuviel bezahlt hast.

Das darf nicht angerechnet werden.

Widerspruch einlegen, falls das doch angerechnet werden sollte.