MUSS ich einen Kurs der Arbeitsagentur machen, wenn dieser überflüssig ist?

12 Antworten

Du hast zwar die Möglichkeit auf Grund deines evtl.hohem ALG - 1 bestimmte Stellenangebote zumindest in den ersten Monaten abzulehnen ( Zumutbare Beschäftigung im SGB - lll ),dass bezieht sich aber in der Regel nicht auf Maßnahmen,die kannst du nur dann ablehnen,wenn du auch einen wichtigen Grund vorbringen kannst,müsstest deinen schriftlichen Widerspruch also auch begründen !

Mit 3 Monaten bist du ja noch gut bedient,ein Bekannter ( Ingenieur ) musste da 6 Monate aushalten.

Wenn du diese dann ohne wichtigem Grund ablehnen / abbrechen würdest,dann bekommst du beim ersten und zweiten Verstoß jeweils eine Sperre von 3 Wochen und für den dritten würde es dann 12 Wochen geben.

§ 144 lV - SGB - lll

Also, dann gehe hin, egal wie dir zumute ist und wie du dich fühlst. Man kann dir nachher nicht sagen, dass du dich verweigerst und kürzt dir ALG I, wer weiß. Nimm alles mit, was man dir anbietet, das macht sich auch gut, wenn man später auf der Suche nach einer Stelle ist.

Das nennt sich Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und daran musst Du teilnehmen. Das Amt ist zur Zeit Dein Arbeitgeber und wenn Du Dich weigerst ist das eine Arbeitsverweigerung. In der Arbeitswelt wirst Du dafür gekündigt und bei dem Amt bekommst Du eine Kürzung des Geldes oder Du bekommst keinen Cent. Daher gehe hin und such Dir eine neue Tätigkeit.

Ana1002 
Fragesteller
 05.07.2016, 19:37

Ja aber im Oktober mache ich eine Weiterbildung für die ich Meister Bafög beantragt habe. Jetzt bin ich seit letzter Woche arbeitslos und ich nehme gerne jede Maßnahme an aber doch nicht eine für Integration.

Ja, mußt Du. Könnte sonst sein, das Dir Jobcenter eine Sperre gibt, wenn Du Dich weigerst.

Seanna  05.07.2016, 19:04

Das Jobcenter ist nicht für ALG1-Empfänger zuständig und sperrt daher mit Sicherheit keine Leistungen der Agentur für Arbeit.

Mit dem Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du gewisse Verpflichtungen, u.a. auch an Seminaren teilzunehmen. Stellst du dich hier quer muss du mit Sanktionen rechnen. Ausführliche Informationen dazu findest du in deinen Unterlagen, die hast du schließlich auch unterschrieben. 

Diese Regeln gelten für alle....