MUSS man Vermittlungsvorschläge von der Arbeitsagentur wahrnehmen ohne Kenntnisse?
Hallo, ich bin im AA als arbeitslos gemeldet und muss nun alle 3-4 Wochen einmal hin. Bekomme dann jedes mal Vermittlungsvorschläge mit o. zugeschickt. Ich bin gelernte Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte. Nun heißt es ich MUSS mich bewerben, sonst bekomme ich pro unbeworbenen Vermittlungsvorschlag eine Woche keine ALG1. So.. schön und gut... habe auch kein Problem mich zu bewerben... schreibe Bewerbungen genug. Aber dass ich mich als "Bäckereifachverkäuferin" bewerben muss, wo die Vorraussetzung ist, dass man eine abgeschlossene Ausbildung hat oder immerhin lange Berufserfahrung?! Muss ich mich nun wohl oder übel dort bewerben? Und ist nicht der einzigste Vermittlungsvorschlag, der total abwegig ist...
Jemand Erfahrung damit?
5 Antworten
Hallo,
die Aussage dir würde pro abgelehnten Vorschlag eine Woche ALG I angezogen ist völliger Blödsinn ! Diese Aussage dient allenfalls zur Einschüchterung. Es gibt Richtlinien auch für die Arbeitsvermittler Erstens , sie müssen dir Jobs anbieten die zumutbar sind und in etwa deinen Fähigkeiten entsprechen. Bis zu 3 Job kannst du ablehnen ohne Sanktionen befürchten zu müssen. Bitte lese die beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung und besorge dir die Proschüren der Agentur über ALG I
Es ist schon problematisch, wenn man die Vermittlungsvorschläge des AA nicht wahrnimt. An deiner Stelle würde ich mich zwar beim Bäckereiunternehmen bewerben, allerdings gleich darauf hinweisen wie diese Bewerbung zustande gekomen ist, und dass die Qualifikation fehlt. Das kann man telefonisch machen. Du willst ja eh nicht dort arbeiten, gehe ich davon aus. Ich würde auf jeden Fall mit dem Vermittler reden, dass du eh nur mit sinnvollen Bewerbungsvorschlägen was anfangen kannst, weil dich eh niemand einstellen wird, wenn dir die Qualifikation fehlt.
Über Sinn und Zweck solcher VV - braucht man sich mit dem Amt nicht zu streiten,die sitzen am längeren Hebel !
Fakt ist nun einmal,das jede zumutbare Tätigkeit angenommen werden muss,wenn sie der geistigen und körperlichen Fähigkeit entspricht. Also hast du dich auch zu bewerben,egal ob es in deinen Augen Sinn macht oder nicht.
Ja, musst du. Wenn das online geht, ist das doch aber auch kein großes Problem!
Wenn da keine Rechtsfolgebelehrung dabei (es also nur eine Information ist), musst Du Dich nicht bewereben.
Du solltest aber nochmal mit Deiner Vermittlerin sprechen (notfalls mal mit Beistand), dass Du es als sinnlos ansiehst, AGs mit sowieso nicht erfüllbaren Bewerbungen zuzumüllen.
Mir hat das schon manchen VV erspart.