Für einen Monat arbeitslos nach Ausbildung

5 Antworten

Du hättest dich bereits melden müssen, als feststand, dass du vom Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wirst. Jetzt stehst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt ja auch nicht wirklich zur Verfügung. Es kann sein, dass du lediglich "Überbrückungsgeld" in Darlehensform bekommst.

CVBNMC 
Fragesteller
 21.07.2013, 14:51

Auf der Seite der Arbeitsagentur (http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A042-Vermittlung/Allgemein/Arbeitsuchendmeldung.html) steht "Betriebliche und schulische Ausbildungen sind von der Meldepflicht ausgenommen." Wird auch in diversen Foren bestätigt... Es wird zwar empfohlen, sich drei Monate vorher zu melden, scheint aber nicht verpflichtend zu sein. Hab ich halt nicht gemacht, weil ich davon ausging, im August bereits die neue Stelle anzutreten.

VirtualSelf  21.07.2013, 17:12

@Hans:

Du hättest dich bereits melden müssen, als feststand, dass du vom Ausbildungsbetrieb nicht übernommen wirst.

Ist natürlich grundfalsch:
§ 38 Abs. 1 Satz 5 SGB III: Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.

Jetzt stehst du dem allgemeinen Arbeitsmarkt ja auch nicht wirklich zur Verfügung.

Ein "nicht wirklich" existiert im SGB II und SGB III nicht; und im SGB II ist Verfügbarkeit nicht einmal eine Anspruchsvoraussetzung.

Hab ich das alles richtig verstanden?

Jein.

Bei einer betrieblichen Ausbildung brauchst du dich in der Tat nicht vor dem tatsächlichen Ende arbeitssuchend melden (§ 38 Abs. 1 SGB III).

Ob du allerdings Alg2-Anspruch haben wirst, hängt nicht nur davon ab, ob dein Alg1 bedarfsdeckend ist, sondern von deiner gerenellen Lebenssituation.

Also du bekommst alg1. WEnn du eine eigene wohnung hast bekommste noch wohngeld bzw deine miete bezahlt.

Es sei denn du wohnst noch zu hause bei den Eltern und bist noch unter 25. Bekommst nur ALG1.

Ruf beim arbeitsamt mal an bzw. schau das du noch vorher vorbei kommst. Donnerstags haben die meistens auch Nachmittags geöffnet.

Du must sehr viel Papierkram ausfüllen. Je schnell du das fertig hast ja schnell bekommste auch für den monat das geld.

CVBNMC 
Fragesteller
 21.07.2013, 14:18

Danke!

Ich arbeite halt von 10 bis 18 Uhr und ab nächster Woche hab ich von Montag bis Freitag Abschlussprüfung, da wird das schwierig. Bzw. wie lang dauert das ganze ungefähr, vielleicht kann ich das ja vor der Arbeit machen?

Das heißt ich krieg 50% von meinem Ausbildungsgehalt? Das wären bei mir unter 150 Euro... meine irgendwo gelesen zu haben, dass da dann auf den ALG II Satz aufgestockt wird.

DerHans  21.07.2013, 14:42
@CVBNMC

Für die Arbeitslosmeldung muss dein Betrieb dich frei stellen. Das hättest du allerdings lämgst tun müssen.

Nirie  21.07.2013, 15:26
@CVBNMC

Bekommst 60% vom Brutto lohn. so weit ich das noch weiss. Naja ich weiss nicht wie schnell die bei dir sind. Ruf an hol dir gleich für morgens um 8 oder wann die auf machen einen termin und sprich mit der dort alles durch.

Sage vorsichts halber im Betrieb bescheid das du vor der arbeit zum arbeitsamt gehst. Das es sein kann das du dich eventuell dadurch verspätest.

Hallo,

wenn möglich bei der Arbeitsagentur anrufen und einen Termin für den Tag nach der Prüfung ausmachen, um das Arbeitslosenged zu beantragen (sonst ohne Termin hingehen).

Beim Jobcenter wird das Arbeitslosengeld II beantragt (entfällt, wenn man unter 25 ist und bei den Eltern lebt).

Für die Unterbrechnung nach der Prüfung zahlt die Arbeitsagentur die Krankenkassenbeiträge.

Gruß

RHW

Melde Dich bei der Agentur für Arbeit noch bevor die Ausbildung zu Ende ist - teile mit das du ab 01.09. eine Arbeit hast und dass nur Leistungen für die Zeit nach der Prüfung bis zum 30.08.13 benötigst ... dann muss die Arbeitsvermittlung gar nicht mher tätig werden und es geht nur noch um Deinen Lesitungsanspruch ... sehr hoch wird der nicht sein ... deswegen kannst Du auch schon jetzt AlgII beantragen, der Antrag ist sehr umfangreich ....