ALG 1 richtig berechnet? Letzten 12 Monate.

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Wenn du bereits einmal ALG - 1 bezogen hast,dein Anspruch bei 12 Monaten ( 360 Tagen ) lag und du davon 6 Monate ( 180 Tage ) verbraucht hast,dann bekommst du nach erneuter Arbeitslosigkeit ( wenn keine Sperre wegen Eigenkündigung oder Selbstverschulden vorliegt ) deinen Restanspruch von 6 Monaten ( 360 Tage ) gezahlt !

Denn eine Neuberechnung erfolgt erst nach weiteren 12 Monaten ( 360 Tage ) versicherungspflichtiger Beschäftigung,weil du dann erst wider die Anwartschaftszeit erfüllt hast.

Dazu musst du innerhalb von 24 Monaten,min. 12 Monate ( 360 Tage ) versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.

Dann hättest du wieder min.für 6 Monate ( 180 Tage ) Anspruch auf ALG - 1,hättest du dann noch einen alten Restanspruch,dann würde berechnet werden müssen,ob du durch deine neue Beschäftigung einen höheren Anspruch erworben hättest.

Würde das dann der Fall sein,dann würdest du deinen max.ALG - 1 Anspruch auf dein neues höheres ALG - 1 haben,wenn nicht,dann würdest du dein altes ALG - 1 weiter bekommen,also alter Restanspruch + neu erworbenen,max.aber bis zur zustehenden Grenze.

Ich meine es werden die letzten 12 Monate genommen, in denen man auch gearbeitet hat.

Für einen Anspruch muss man innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet haben. Und erst wenn man wieder 12 Monate gearbeitet hat, hat man einen neuen Anspruch.

Blödsinn, da du ja schon 6 Monate arbeitslos warst. Es wird einfach weiter gezahlt, wie bisher.

Siehe mein anderer Post.

Ach Moment, wenn du in den letzten 12 Monaten 6 arbeitslos warst, bekommst du weitere 6 Monate Arbeitslosengeld. So wie in der Zeit, in der du bereits Arbeitslosengeld bekommen hast.

Es wird nicht neu berechnet.

Erst wenn du wieder 12 Monate innerhalb 2 Jahre gearbeitet hast, wird das ALG neu berechnet.

60 % der Einkünfte der letzten 12 Monate. Dazu zählt das Gehalt und auch das ALG

Das wäre nicht gut, da kommt bei meiner Rechnung 280 Euro monatlich raus.

Das stimmt so auch nicht.

Du hast 12 Monate gearbeitet, wirst arbeitslos. ALG 1 wird berechnet und gezahlt. Nach 5 Monaten neuer Job. Nach 6 Monaten wieder gekündigt

Es würde kein neuer Anspruch erarbeitet, also wird auf Grundlage von vor dem neuen Job gezahlt. Aber nur noch für 7 Monate!

@faiblesse

super, so hatte ich das mal gehört. Aus der beschreibung der agentur versteht man das leider ganz anders. bewertung folgt