Gewerbe anmelden, als Arbeitssuchender?
Ich bin momentan noch arbeitsuchend aber möchte mich gerne mit einem Kleingewerbe etwas selbstständig machen allerdings stelle ich mir die Frage muss ich es dem Arbeitsamt angeben, dass ich ein Nebengewerbe anmelden will? Weil ich voraussichtlich ab dem nächsten Monat sowieso wieder eine Arbeitsstelle habe..
Wird die Versicherung davon direkt erfahren das ich ein nebengewerbe anmelde und mich kontaktieren ?
Wie alt bzw. jung bist du denn?
Ich bin 22jahre alt..
4 Antworten
Natürlich mußt du diese Änderung deinem Jobcenter melden...
Allein schon wegen einer evtl. Anrechnung des erzielten Einkommens!
Du kannst selbstverständlich ein Gewerbe anmelden, musst das JobCenter aber davon in Kenntnis setzen. Sobald du damit Geldzuflüsse hast, musst du diese ebenfalls zeitnah mitteilen.
Ich gehe davon aus, dass Du im Bezug von ALG I bist. Oder bist Du im Bezug von ALG IIß Du musst jede Veränderung deiner Lebessituation der AfA oder dem Jobcenter mitteilen und Du solltest die Anmeldung einer selbstständien Tätigkeit vorab mit der AfA absprechen. Einkünfte werden deinem ALG I / ALG II angerechnet und ggf. abgezogen.
Es bsteht aber die Möglichkeit, dass die AfA oder das Jobcenter deine selbstständigkeit unterstützt. Zunächst bezahlt das Amt die Vorbereitung deiner Selbstständifkeit (Haupt/Nebenerwerb). Im rahmen der Vorbereitung geht man auf alle Fragen deiner Gründung ein und erstellt einen Businessplan und schaut welche Fördermittel es gibt.
Im Anschluß sollte man prüfen ob dir ein Existenzgründungszuschuss zusteht. Idealerweise läßt Du dich einmal beraten. Infos unter www.beraterstudio.de
Für Versicherung solltest du schon selber sorgen ,
und denen Bescheid zugeben schadet auch nicht selbst wenn es ne Mail ist . Lg und viel Erfolg 🍀