Muss ich eine Versicherung abschließen die mein Vermieter will?

17 Antworten

Nein, musst Du nicht und kannst Du nicht.

Kannst Du nicht: Eine Wohngebäudeversicherung, die für Schäden aufgrunf von Leitungswasser, Sturm, Elementarereignisse aufkommt, kann nur der Eigentümer abschließen. Als Mieter kannst Du das gar nicht.

Musst Du nicht: Eine Glasversicherung kostet ca. 40 € pro Jahr. In 10 Jahren also 400 €. Stell Dich in Deine Wohnung, schau Dich um und überlege zu jedem Fenster und zu jeder Tür- oder Mobiliarverglasung, wieviel die Scheibe wohl wert ist und was Du wohl machen würdest, wenn eine Scheibe zu Bruch gehen würde. Könntest Du den Schaden ohne Versicherung direkt bezahlen? Wenn ja, spar Dir das Geld für die Prämie.

Bei Mobiliar, das dem Vermieter nichts angeht, ist es oft so, dass das gute Stück, wenn denn mal wirklich eine Glasplatte zerbricht, einfach durch ein neues Möbel ersetzt wird, das vielleicht gar kein Glas mehr enthält. Wieviel würde von der Versicherung kommen?

Alles in allem, wenn man nicht gerade Panoramaverglasungen hat, halten sich die möglichen Schäden sehr in Grenzen und mit 10 Jahresprämien hat man vermutlich eingespart, was ein Schadensereignis kostet. Insofern sollte man sich wirklich gut überlegen, ob sich eine Glasversicherung lohnt.

Dass Dein Vermieter gerne hätte, dass Du eine Glasversicherung abschließt, liegt vielleicht daran, dass in Deiner Wohnung Gläser enthalten sind, die ihm gehören und bei denen er nicht das Risiko eingehen will, dass Du evtl. Schadensersatz nicht leisten kannst oder willst.

Nochmal zur Wohngebäudeversicherung, die auch Leitungswasserschäden einschließt:

Diese Versicherung muss der Hauseigentümer abschließen und er kann dann die Prämie anteilsmäßig auf Dich umlegen. Insofern kann er Dich natürlich nicht zwingen, dass Du eine solche Versicherung abschließt, aber er kann die anteiligen Kosten ohne weiteres von Dir verlangen und umgekehrt kannst Du dann auch von ihm verlangen, dass er Dir im Schadensfall alle Leistungen zukommen läßt, die Dir aus der Versicherung zustehen. Im konkreten Fall eines Wasserschadens, der eine aufwändige Trocknung durch Bautrockner erfordert, z. B. die Ersatzunterbringung in einer Pension oder Ersatzwohnung, bis Deine Bude wieder trocken ist.

jackyich 
Fragesteller
 20.07.2017, 18:29

Ich habe keine Glastüren oder sonst was. ihr ging es um die Fenster, wenn mal Hagel kommt und die Scheiben darunter leiden. dabei sind die Fenster so tief im Mauerwerk, das die Scheiben nicht mal bei starkregen nass werden. der Vermieter meinte, wenn durch ein hagelsturm das Dach kaputt geht und es bei mir rein regnet und ich einen Wasserschaden habe, muss ich dafür eine Versicherung abschließen.

bwhoch2  20.07.2017, 18:33
@jackyich

Oh Gott, wie ahnungslos!

Hagel, der von der Seite kommt und die Fenster zerschlägt?

-> Sturmschaden, also Sache der Wohngebäudeversicherung

-> Dachschaden durch Hagelsturm? Gleiches!

Für Deinen Wasserschaden hast Du bereits eine Hausratversicherung und für Wasserschaden am Gebäude ist es wieder die Wohngebäudeversicherung.

Als ist alles klar und eine Glasschadensversicherung, die Du abschließt, würde sicher nicht für die Fenster des Vermieters eintreten.

Hast Du einen guten Versicherungsagenten? Dann schick ihn doch mal bei Deinem Vermieter vorbei.

Blogger78  20.07.2017, 20:18

Ergänzend sei noch erwähnt, dass in der Wohngebäudeversicherung (des Gebäudeeigentümers) Mietausfallschäden eingeschlossen sein können. Die Kosten für die externe Unterkunft im Schadenfall sollte jedoch über die Hausratversicherung abgesichert werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass der Zagessatz nicht ein kleiner prozentueller Wert der Versicherungssumme ist, sondern ein Wert, der tatsächlich die Unterkunftskosten deckt z.B. je Tag 100,00 EUR bis max 100 Tage oder ähnlich.

Verstehe deine Frage so, dass du bereits eine Hausrat-und Privathaftpflichtversicherung hast und zusätzlich die Leitungswasser- und Glasversicherung abschließen sollst. Die Hausratversicherung beinhaltet bereits das Leitungswasserrisiko. Entstehen Schäden beim Vermieter, zahlt deine Privathaftpflichtversicherung. Bliebe also noch die Glasversicherung. Hierüber sind Schäden an deiner Mobiliarverglasung (Spiegel, Schrankverglasungen usw.) und Schäden an Fensterscheiben deiner Wohnung versichert. Verursachts du hier Glasbruch, zahlt deine Privathaftpflichtversicherung nicht, weil du dich eben durch Abschluss einer Glasversicherung separat schützen kannst.
Eine Glasversicherung kostet nicht so viel. Ich würde es machen.

bwhoch2  20.07.2017, 16:44

Eine Glasversicherung kostet nicht so viel. Ich würde es machen.

Grundsätzlich eine gute Antwort, jedoch wieviel eine Glasversicherung kostet, kann nur jeder für sich selbst beantworten. Als langjähriger Hauseigentümer weiß ich, dass ein Glasbruch, der über die Glasversicherung versichert wäre, ein äußerst seltenes Ereignis ist. Hätte ich all die Jahre aber eine Glasversicherung bezahlt in der Höhe, wie sie mir vor vielen Jahren angeboten worden wäre, hätte ich zwischenzeitlich ein Vermögen ausgegeben. Weitaus mehr, als alle Glasschäden zusammen genommen, die ich in der Zwischenzeit selbst zu tragen hatte.

Apolon  21.07.2017, 09:43

Zum Thema Glasversicherung.

Nicht für alle Glasschäden ist der Mieter verantwortlich.

Bedeutet, wenn er den Schaden z.B. an den Fensterscheiben nicht verursacht hat, muss er dies auch nicht seiner Glasversicherung melden. Dann müsste der Vermieter die Scheiben auf seine Kosten ersetzen. Also wäre es sinnvoll, dass der Vermieter eine Glasversicherung für sein Gebäude abschließt.

Sowohl die Hausrat- als auch die Haftpflichtversicherung beinhalten das bereits! Bei der Haftpflich musst Du nur schauen, ob Du die Miethaftpflicht mit drinn hast!

Das ist grundsätzlich empfehlenswert, unabhängig davon, dass das Dein Vermieter fordert!!! Denn es gibt auch Schäden, für die Du verntwortlich bist/sein kannst!! 

Beispiel:

Badewannenwasser läuft über, Waschmaschienschlauch platzt, Du schläfst mit Zigarette ein, Du vergisst Kerzen, ......

Und das kann ohne Versicherung richtig teuer für Dich werden!

Glasversicherung kann er nicht verlangen, nur dann zahlst Du das selbst, wenn Du schuldhaft ein Fensterglas kaputt machst!

Der Balkon und das einlaufende Wasser hat mit den Versicherungen NICHTS zu tun, für Instandhaltungen ist ganz alleine der Vermieter zuständig! Hier kann er NICHTS über Deine Versicherung einreichen, das wird abgelehnt, hier reden die anderen Blödsinn!!!!

Hallo,

eine Versicherung über eine Haus und Grund musst Du nicht machen, der Vermieter muss diese für Dich und andere Bewohner machen. Im Mietvertrag muss stehen: Haus und Grundversicherung

Im Mietvertrag muss auch dabei stehen, dass die Mieter dafür im Monat aufkommen. Bitte schaue mal bei den Gesetzbüchern nach!

Eine Haftpflicht ist wichtig für Dich, wenn Du mal etwas dort beschädigst.

LG tischbein

Bei deiner Hausratversicherung ist Leitungswasserschaden mit versichert.

Eine Glasbruchversicherung reguliert nur Glasbruch von glatten Scheiben. Sie muss separat abgeschlossen werden. Der V. darf/kann dich dazu nicht zwingen, die Forderung deshalb nicht rechtlich nicht zwingend.