Wasserhahn kaputt - wohnung stand unter wasser?

6 Antworten

Die Gebäudeversicherung des Eigentümers reguliert die Schäden am Gebäude.

Die Hausratversicherungen der Mieter regulieren die Schäden am Hausrat eben jener Mieter.

Falls eine der Versicherungen Regressforderungen an dich stellt (unwahrscheinlich) regelt dies deine Privathaftpflicht.

Im übrigen teile ich die Zweifel einiger anderer User bezüglich des Schadenhergangs...

Für Gebäude-Schäden ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, die der Vermieter hoffentlich hat.

Für den Hausrat ist die jeweilige Hausratversicherung des Mieters wo der Schaden entstanden ist zuständig.

Lt. deiner Schilderung kann ich nicht erkennen, dass du den Schaden verursacht hast, also leistet deine Privathaftpflichtversicherung nicht, wehrt höchstens den Schaden ab, wenn man eine Zahlung von dir fordert.

Der Vermieter muss so schnell wie möglich informiert werden. Es ist erforderlich, die Nässe im Boden bzw der Decke des Nachbarn auszutrocknen, um Schimmelbildung zu vermeiden.

So etwas bezahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters.

"was ich allerdings nicht wusste"

Deine Freundin dürfte vermutlich ein Mitverschulden treffen, wenn sie in Kenntnis des defekten Wasserhahns Gäste empfängt und davon ausgehen muß, dass diese sich auch mal im Bad die Hände waschen. Hinweis-Schild oder nachfolgende Kontrolle wäre sicher eine sinnvolle Maßnahme gewesen um einen Schaden zuvermeiden.

Außerdem hat sie sich nicht mit dem notwendigem Nachdruck um eine Reparatur bemüht, obwohl ihr der Schaden an dem Wasserhahn schon seit Monaten bekannt war.

... das kommt vor und für solche Fälle gibt es VGV und Hausratversicherungen und wer keine hat, bittet das Rathaus um Spenden. Ist leider Alltag.