Versicherung vermietete Gewerbeeinheit

8 Antworten

Der Mieter der Einheit ist vertraglich verpflichtet, diese mit Uasrat- und Haftpflichtversicherung zu versichern. Der Mieter tut dies aus Unwissenheit nicht.

Das widerspricht sich, denn wenn es vertraglich vereinbart ist, liegt keine Unwissenheit hervor. Diese Bedingung steht dann nämlich im Vertrag, der sicher vor Unterzeichnung auch gelesen wurde.

Die obligatorische Feuerversicherung zahlt den Gebäudeschaden.

Die vom Mieter eingebrachte Ausstattung für Büro, Maschinen etc. wird nicht durch die Feuerversicherung ersetzt, da diese über eine eigene Versicherung des Mieters gedeckt sind. Das trifft auch zu, falls der Vermieter schuldhaft den Brand verursacht hat und eigentlich seine Haftpflichtversicherung eintreten müsste. Die Versicherungen haften nicht für Schäden, die durch geeignete andere Versicherungen (insbesondere Hausratversicherung) gedeckt werden können. Der geschädigte Mieter bleibt auf seinem Schaden an Büro- und Gewerbeausstattung sitzen.

Hat der Mieter den Schaden schuldhaft verursacht, wird dieser von seiner Haftpflichtversicherung erstattet. Die Feuerversicherung des Gebäudes würde ggf. Regress nehmen. Ist keine solche Versicherung (aus "Unwissenheit") vorhanden, wird der Mieter direkt in Regress genommen. Er haftet dann mit seinem ganzen vorhandenen Privatvermögen.

"Unwissenheit" schützt auch hier nicht vor Strafe.

Was hat denn eine "Hausratversicherung" in deiner Frage verloren...!? Wenn der Gewerbetreibende sein Inventar nicht versichern kann oder will, dann ist das doch seine Sache!

Und was eine Haftpflichtversicherung betrifft, geht es üblicherweise immer auch um die Schuldfrage, die du bei deinem Brand-Beispiel aber ausgelassen hast...

Naja auf der einen Seite ist er verpflichtet, auf der anderen Seite wußte er es nicht da frage ich mich zuerst wer hate ihn denn davon in Kenntnis gesetzt - geht das eindeutig aus dem Pacht- oder Mietvertrag hervor?

Einfacher wäre es wohl gewesen, wenn man bestimmte Räume für gewerbliche Zwecke vermieten wollte, diese selbst bei seiner Versicherung zu versichern und die Kosten monatlich auf den jeweilgen Mieter umzulegen und sich nicht darauf zu verlassen das der Mieter macht., mit einer Pauschalsumme bis sage ich mal 5.000 Eus - ist das dem Mieter dann zu wenig kann er immer noch ne eigene Versicherung abschließen die mögliche Schäden deckt.

Ist es nur eine mündliche Vereiinbarung steht Aussage gegen Aussage und dann wird es schwierig aber schriftlich wäre da natürlich mehr Spielraum.

Ich würde erstmal davon ausgehen das er haftbar ist, sofern er den Schaden verursacht hat. Ist es nicht seine Schuld käme es aber auch darauf an was da gelagert wurde - eien Großmenge von brennbarem Material z. B. das ist dann nämlich fahrlässig von ihm.

Generell müsste er aber wenn er ein Gewerbe betreibt eine Riskohaftpflichtversicherung haben und wenn dieser Raum zu Gewerbezwecken genutzt wurde ist das ein Schaden den eine solche Versicherung abdecken müsste, bzw. einen Teil der Kosten abdecken müsste. Hat er keine kommt er selbt für den Schaden auf.


Was ist „ Uasrat „ ? Eine Hausratversicherung? Wenn ja, erschließt sich mir der Sinn nicht.

Der Schaden am Gebäude wird von der Gebäudeversicherung übernommen. Den Schaden am Inhalt (Werkzeug, Werkbänke, etc.), übernimmt die Inhaltversicherung (= die Hausratversicherung für den Selbständigen) . Sollten Kraftfahrzeuge in der Gewerbeeinheit stehen, reguliert die Teilkaskoversicherung des Fahrzeuges, bzw. die Handwerk und Handelspolice…

Wird ein Schadensverursacher ermittelt, dann wird diese Person sofern min. Fährlässigkeit vorliegt, in Regress genommen, dann würde wiederum seine Haftpflichtversicherung für Teile des Schadens im Nachgang aufkommen müssen.


In Deiner Frage stecken viele Unkorrektheiten und Widersprüche. Solange die nicht geklärt sind kann keine vernünftige Antwort gegeben werden:

Vermietet wird eine Gewerbeeinheit, also betreibt der Mieter eine Firma in den Räumlichkeiten? Dann kann er hierfür keine Hausratversicherung (Uasrat- =sollte wohl Hausrat gemeint sein?) abschließen, nur eine Gewerbliche Inhaltsversicherung. Allerdings versichert er damit nicht die "Einheit", sondern sein eingebrachtes Eigentum.

Der Begriff Gemeinschaftseigentum wird nur innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft verwendet, die hier ja wohl nicht gegeben ist - was meinst Du damit?

Eine Frage kann jetzt schon beantwortet werden:

Wenn keinerlei Versicherung abgeschlossen wurde und der Brand durch den Mieter verursacht wurde, bezahlt er sämtliche Schäden selbst (Gebäuudeschaden, eigener und fremder Schaden an Inhaltswerten). Egal, ob er aus Unwissenheit gehandelt hat oder nicht. In diesem Fall kann ja absolut nicht von Unwissenheit gesprochen werden, wenn er unterschreibt, dass er entsprechende Versicherungen abschließen muss!!!!!!!