Haftpflichtversicherung Mietsachschaden, Schuldeingeständnis wenn ich es dem Vermieter melde?

2 Antworten

Dass du dem Vermieter den Schaden meldest, dazu bist du lt Mietvertrag verpflichtet. Die Meldung ist aber kein Schuldeingeständnis. Der Versicherer behält sich vor, die Rechtslage zu prüfen. "Mietsachschäden" sind häufig normale Verschleißerscheinungen, die zu Lasten des Vermieters gehen.

Warum solltest du nicht zugeben, dass du die Kratzer verursacht hast? Dir entsteht dadurch kein Nachteil.

Der Versicherer wird sich mit deinem Vermieter in Verbindung setzen und alles weitere Notwendige zur Schadenregulierung mit ihm abstimmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die Antwort.

Der Versicherer hat neben der Adresse des Vermieters auch nach "relevanter Korrespondenz" gefragt.

Ich habe vermutet, dass die Versicherung unter Umständen nicht zahlt wenn ich bereits selbst ein "Schuldeingeständnis" abgegeben hätte.

Also hat es für die Regulierung der Versicherung keinen Nachteil wenn ich es auch selbst dem Vermieter melde?

Oder sollte ich lieber der Versicherung die gesamte Kommunikation mit dem Vermieter überlassen?

@tbrmaster

Der Vermieter muß ja schließlich einen Kostenvoranschlag über den verursachten Schaden deinem Versicherer abgeben...

@tbrmaster
Also hat es für die Regulierung der Versicherung keinen Nachteil wenn ich es auch selbst dem Vermieter melde?

Nein.